Home   Über uns   Kontakt   Impressum   Anzeigen   Abonnements   Konferenz   Pensions News  
Das erste unabhangige Fachmagazin fur institutionelle Anleger und die betriebliche Altersversorgung

 
 
Welche Zukunft für die Altersversorgung?

Veröffentlicht am:  04. Juli 2005

Im Vorfeld der erwarteten vorgezogenen Bundestagswahlen im Herbst bat dpn Vertreter der Bundestagsfraktionen der vier Großparteien – SPD, CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Grüne, zu den folgenden Fragen zum Thema Altersvorsorge Stellung zu nehmen:

1. Wie soll die Finanzierungslücke im staatlichen Rentensystem geschlossen werden?

2. Wie stehen Sie zu der Einführung einer obligatorischen eigenverantwortlichen Altersvorsorge?

3. Welche Rolle ordnen Sie der betrieblichen Altersversorgung zu, und mit welchen Maßnahmen wollen Sie eine stärkere Verbreitung einer solchen unterstützen?

Das Büro von Andreas Storm, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Gesundheit und Soziale Sicherung der CDU/CSU Bundestagsfraktion, erteilte dpn leider eine Absage mit der Begründung, man wolle vor der Vorstellung des Wahlprogramms am 11. Juli 2005 zu diesen Themen keine Stellung nehmen. Hier die Antworten der Vertreter der anderen Bundestagsfraktionen:

FDP – Dr. Heinrich Kolb, Rentenpolitischer Sprecher der FDP


Die in der Umlage finanzierte gesetzliche Rente kann aufgrund der Alterung der Bevölkerung in Zukunft immer weniger alleine die Rolle der Lebensstandardsicherung übernehmen. Die FDP lehnt den Plan von Rot-Grün ab, in Zukunft einen Rentenbeitrag von 22 Prozent zu erheben. Stattdessen will die FDP den Beitragssatz langfristig bei 19 Prozent halten. Damit entwickelt sich die gesetzliche Rente zu einer beitragsfinanzierten Basissicherung, die durch private und betriebliche Altersvorsorge zur Lebensstandardsicherung ergänzt werden muss. Der Aufbau privater und betrieblicher Altersvorsorge muss daher in höherem Maße als bisher gefördert werden. Mit einem solchen Altersvorsorgemodell kann die individuelle Lebensplanung im Alter sicherer gestaltet, die wirtschaftliche Entwicklung belebt und den Anforderungen der Bevölkerungsentwicklung entsprochen werden.

Um die gesetzliche Rentenversicherung langfristig zu sichern, muss die Lebensarbeitszeit der steigenden Lebenserwartung angepasst werden. Dafür sind Anreize zur Frühverrentung, die die sozialen Sicherungssysteme belastet, abzubauen. Ein früher Berufseintritt durch frühere Einschulung, Abitur nach 12 Jahren, Aussetzung der Wehrpflicht und kürzere Ausbildungs- und Studienzeiten sind zu fördern.

Schwerpunkt liberaler Rentenpolitik ist die Stärkung und der breit angelegte Ausbau der privaten und betrieblichen Altersvorsorge. Die Notwendigkeit der privaten und betrieblichen Alterssicherung soll transparenter gemacht und die staatliche Förderung entbürokratisiert werden.

Es soll ein individuelles Altersvorsorgekonto als staatlich anerkanntes und gefördertes Instrument der kapitalgedeckten Altersvorsorge eingeführt werden, das alle Erscheinungsformen individueller und kapitalgedeckter Altersvorsorge umfasst. Im Rahmen des individuellen Altersvorsorgekontos soll einheitlich der Bereich der betrieblichen Altersversorgung wie der privaten Altersvorsorge erfasst werden. Das Altersvorsorgekonto soll dem Arbeitnehmer uneingeschränkte Portabilität und damit Unabhängigkeit vom Arbeitgeber gewährleisten. Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung sollte ein und derselbe individuelle Altersvorsorgevertrag bei Wechsel des Arbeitsplatzes oder Beginn bzw. Ende einer Selbständigkeit durchgängig dotiert werden können.

Statt der zahlreichen komplizierten Kriterien des Altersvermögensaufbau-Zertifizierungsgesetzes soll als wesentliches Kriterium für die geförderte private Vorsorge eine praktikable Zweckbestimmung für die Altersvorsorge ausreichen. Ein echter Wettbewerb aller Anbieter muss gewährleistet sein. Die Bildung eines vererbbaren Kapitalstocks muss ohne größere Abschläge zulässig sein ebenso wie eine Teilkapitalisierung zumindest in Höhe des Ertragsanteils. Die angebotenen privaten Altersvorsorgeprodukte sollen insbesondere drei Mindeststandards genügen: Auszahlung grundsätzlich nach dem 65. Lebensjahr, Nominalwertgarantie der eingezahlten Beiträge sowie eine Verrentung mit oder ohne Auszahlungsplan. Rentenzahlungen aus privaten und betrieblichen Altersvorsorgeverträgen können bereits nach dem 60. Lebensjahr vereinbart werden. Damit könnte die individuelle Altersvorsorge die Lebensphase überbrücken helfen, in der ältere Menschen arbeitslos sind und Finanzbedarf haben.

Die FDP-Bundestagsfraktion prüft die Einführung einer Vorgabelösung auf betrieblicher Ebene. Danach werden Arbeitnehmer bei Aufnahme des Arbeitsverhältnisses automatisch in eine förderfähige Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds aufgenommen, sofern sie nicht widersprechen.

Der Zugang zur geförderten Altersvorsorge soll verbessert werden, indem die Förderberechtigung auf alle steuerpflichtigen Bundesbürger ausgeweitet wird. Auch geringfügig Beschäftigte und gering verdienende Selbständige sollen die Möglichkeit zur eigenständigen Altersvorsorge erhalten.




Biggi Bender, Mitglied des Bundestags, Bündnis 90/Die Grünen, Sprecherin für Gesundheitspolitik (inkl. für Rentenpolitik)


Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich auch in Zukunft darauf verlassen können, dass ihr Lebensunterhalt im Alter gesichert ist. Sie müssen sich auch in Zukunft darauf verlassen können, dass die Altersvorsorge finanzierbar bleibt. Wir haben für einen fairen Ausgleich zwischen der jeweils jungen und der jeweils älteren Generation gesorgt. Der neu eingeführte Nachhaltigkeitsfaktor kann die Rentenversicherung gut schützen, da er neben der Entwicklung der Lebenserwartung auch die Entwicklung der Geburtenrate, der Zuwanderung und des Erwerbsverhaltens berücksichtigt. Das Vertrauen in die Rentenversicherung hängt davon ab, dass man keine Luftschlösser verspricht. Wir wollen den Bürgern kein Rentenniveau versprechen, dass sich nur mit sehr viel höheren Beiträgen finanzieren ließe. Die gesetzliche Rentenversicherung wird in Zukunft eher den Charakter einer Basisabsicherung haben. Die Riester-Rente haben wir deshalb so angelegt, dass sie auch für die in Zukunft Älteren den Lebensstandard sichern kann, wenn sie fester Bestandteil ihrer Vorsorge wird. Wir müssen zudem dafür sorgen, dass der Schutz vor Armut in der gesetzlichen Rentenversicherung auch wirklich für Jeden garantiert ist. Das haben inzwischen auch die großen Parteien verstanden. Wir setzen uns dafür ein, die Rentenversicherung zu einer Bürgerversicherung weiter zu entwickeln.

Derzeit erschwert die anhaltend schlechte konjunkturelle Entwicklung die Finanzierung der Sozialversicherungen. Die Regierung hat einen Vorschlag vorgelegt, wie die Beitragssätze auch im kommenden Jahr stabil gehalten werden können. Die Beiträge zu den Sozialversicherungen sollen in Zukunft dann fällig werden, wenn auch die Entgelte an die Beschäftigten fällig werden. Das bringt den Sozialversicherungen erhebliche zusätzliche Einnahmen.

Die Bürgerinnen und Bürger wissen, dass sie über die gesetzliche Rente hinaus vorsorgen müssen. Mit der Riester-Rente haben wir erste Anreize gesetzt. Diese muss noch einfacher, verständlicher und flexibler werden, damit sie von der Bevölkerung stärker angenommen wird. Wir schlagen deshalb vor, ein steuerlich gefördertes, individuelles Altersvorsorgekonto einzuführen. Einzahlungen darauf sollen bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei sein; ebenso laufende Erträge. Die Entnahme soll in vollem Umfang versteuert werden. Dies setzt einen hohen Anreiz, Erspartes auch erst im Alter zu verwenden. Wir wollen darüber hinaus die Anbieter zu einer transparenten Darstellung ihrer Produkte verpflichten. Kosten etwa, die der Anbieter dem Kunden gegenüber nicht hinreichend offen gelegt hat, sollen von Kunden nicht bezahlt werden müssen. Eine Zertifizierung wie bei der Riester-Rente halten wir für überflüssig. Vielmehr soll der Anbieter unseres Erachtens beweisen müssen, dass er in entsprechend klarer und deutlicher Weise über sein Produkt informiert hat und in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen grundlegende Regeln beachtet hat. Ein solcher Ansatz ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, die Altersvorsorge flexibel ihren Lebensläufen und individuellen Bedürfnissen anzupassen. Wir haben erhebliche Bedenken, die Bürgerinnen und Bürger zu ergänzender Vorsorge zu verpflichten.

Die gesetzliche Rentenversicherung sollte der wesentliche Baustein der Vorsorge für das Alter bleiben. Wir fördern sowohl die betriebliche wie auch die private Vorsorge: Welcher Weg der Vorsorge am besten eingeschlagen werden sollte, lässt sich pauschal nicht beantworten. Wichtig: Die Bürgerinnen und Bürger sollten sich Zeit nehmen bei der Entscheidung für einen Vertrag; sie sollten Angebote sorgfältig vergleichen und ihre persönliche Situation und entsprechend ihren Bedarf an Vorsorge zur Richtschnur ihrer Entscheidung machen.




Erika Lotz, Arbeitsgruppe Gesundheit und Soziale Sicherung der SPD-Bundestagsfraktion


Effektive Alterssicherung benötigt das Zusammenspiel aller Anlageformen. Eine lebensstandardsichernde Altersvorsorge ist für heutige Arbeitnehmer nur noch in der Kombination von gesetzlicher Rente mit anderen Vorsorgeformen zu erhalten. Die gesetzliche Rente ist und bleibt hierbei der verlässliche Grundstock dieser Altersvorsorge. Hierfür hat die SPD mit den grundlegenden Reformen der letzten Jahre gesorgt. Insbesondere mit der Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors ist es gelungen, auch die Auswirkungen der steigenden Lebenserwartung und dem gleichzeitig ungünstiger werdenden zahlenmäßigen Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentnern weitestgehend zu lösen. Die nunmehr seit einigen Jahren bestehende konjunkturelle Schwäche hat für die kurzfristige Finanzierung durchaus ernste Folgen. Bisher ist es uns durch verschiedene kurzfristige Maßnahmen aber gelungen, auch diese in ausgewogener Weise zu lösen. Mit dem ab Januar vorgesehenen Vorziehen des Fälligkeitstermins des Gesamtsozialversicherungsbeitrages wird dieses auch für 2006 bzw. 2007 gelingen.

Auch wenn bis dahin die konjunkturelle Schwächephase überwunden sein sollte, erscheint eine Verlängerung der Entgeltumwandlungsmöglichkeit für die betriebliche Altersvorsorge über 2008 hinaus aber problematisch. Entzieht sie doch der gesetzlichen Rentenversicherung in entsprechender Höhe Beitragsmittel. Daneben darf nicht verkannt werden, dass Arbeitnehmer für diesen Bruttoentgeltanteil keine entsprechenden Anrechte in der gesetzlichen Rente mehr erwerben. Der Vorteil liegt für den Arbeitnehmer damit im Wesentlichen in dem Erwerb von Anrechten in einem durch die Kapitaldeckung weniger konjunkturanfälligen Sicherungssystem. Ob der dabei im Regelfall auch noch bestehende Renditevorteil eine Verlängerung der Regelung gebietet, kann bezweifelt werden. Zu bedenken ist, dass eine langfristig geschmälerte Einnahmebasis den Gesetzgeber mit dazu bewegen kann, weitere Leistungseinschränkungen in der gesetzlichen Rentenversicherung vorzunehmen. Der Renditevorteil wäre spätestens dann dahin.

Auch ohne eine Verlängerung der Entgeltumwandlungsmöglichkeit kann die betriebliche Altersversorgung ihre wichtige Bedeutung für die Altersvorsorge ausbauen. Mit dem Alterseinkünftegesetz sind hierfür von uns wichtige Weichen gestellt worden. Wir gehen davon aus, dass die Verbreitung durch die Neuregelungen einen weiteren Schub erhält. Diese Entwicklung bleibt vor weiteren grundlegenden Entscheidungen erst einmal abzuwarten.

Die Einführung eines gesetzlichen Obligatoriums in der Altersvorsorge greift tief in den finanziellen Handlungsspielraum des Einzelnen ein. Gerade bei Bürgern, die bereits anderweitig finanziell disponiert haben, ist ein solches vielfach kaum akzeptabel. Auch ein Opting Out kann hier nicht in allen Fällen weiterhelfen, weil nicht jede finanzielle Disposition opting-out-fähig sein kann. Wir haben daher bisher von Obligatorien Abstand genommen. Dieses war ja auch bei der Einführung der Riester-Rente heftig und kontrovers diskutiert worden. Gerade die Riester-Rente scheint aber nach den neuesten Meldungen über stark gestiegene Abschlusszahlen doch positiv zu zeigen, dass mit entsprechenden Rahmenbedingungen auch ohne Zwang eine weite Verbreitung möglich ist. Manchmal brauchen Neuerungen – wie schon früher bei den vermögenswirksamen Leistungen – Zeit, um sich langfristig durchzusetzen. Auch wenn ein gesetzliches Obligatorium eher abzulehnen ist, erscheint ein Obligatorium im tariflichen Regelungsbereich aber durchaus überlegenswert.

Druckerfreundliche VersionDruckerfreundliche Version
Als E-Mail verschickenAls E-Mail verschicken

 


weitere Artikel
Headlines from other FT Business publications
Schweizer Pensions- & Investmentnachrichten
• Stolperstein oder Quantensprung?
• Quant gegen Quacksalberei
• Prof. Dr. iur. Monika Roth: Retrozessionen: Die grosse Kluft
• Andrew Marks: Anlegen ohne Grenzen ist riskant
• Brief aus Bern
European Pensions & Investment News
• APG eyes Latin America and southern Europe
• Lehman disaster impacts over-eager European funds
• Portfolio construction key to Gildi’s moderate success
• Belgium
• Cem Yalcinkaya and Ertunc Tumen
Nordic Region Pensions & Investments News
• Getting your house in order
• Nordic funds welcome the return of the bond
• The Interview: Marinó Örn Tryggvason, Kaupthing Bank
• Turkey’s high-risk investment vista
Nederlands Pensioen- & Beleggingsnieuws
• BN'ers Ferry Mingelen en Arthur Docters van Leeuwen aanwezig op npn-prijzen 08
• Buitenlandse interesse voor fiduciair beheer groeit
• Real matching: is de tijd er rijp voor?
• Solvency 2: ‘Pensioenfondsen zijn naïef geweest’
• Gerard Riemen: 'Krachtenbundeling is op alle fronten nodig'
 ARCHIV

 

Kontakt
Bestellung
Privacy Policy
Terms and Conditions
Webmaster

Mailing address: Financial Times Ltd, Number One Southwark Bridge, London, SE1 9HL, United Kingdom

© The Financial Times Limited 2008