Pensionskassen: Was es mit dem Sicherungsfonds auf sich hat
Veröffentlicht am: 04. Juli 2005
Pensionskassen sind vom Gesetzgeber nicht in die Insolvenzsicherung einbezogen worden. Dennoch gelten sie durch BaFin-Aufsicht als relativ sicher. Jetzt können sie freiwillig dem Sicherungsfonds der Lebensversicherer beitreten. Ein aktueller Sicherheits-Check von Detlef Pohl.
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