Solvency II sollte auch für bAV-Einrichtungen gelten, so BaFin
Veröffentlicht am: 13. Juni 2005
Die geplanten risikoadjustierten Eigenkapitalanforderungen für Versicherungsunternehmen in der Europäischen Union (EU) sollten nach Meinung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auch für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gelten. „Die BaFin befürwortet die Anwendung von Solvency II auch auf betriebliche Altersversorgungseinrichtungen,“ sagte Lutz Oehlenberg, Referatsleiter des Grundsatzreferats Versicherungsmathematik, Statistiken und Risikomanagement bei der BaFin, auf der 67.
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