PSV will noch in 2005 auf vollständige Kapitaldeckung umsteigen
Veröffentlicht am: 13. Juni 2005
Die finanzielle Tragfähigkeit des Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSV), der Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung gegen die Insolvenz des Arbeitgebers schützt, kann nur durch den Übergang zu einem vollständigen Kapitaldeckungsverfahren sichergestellt werden. Dies sagte Martin Hoppenrath, PSV-Vorstandsmitglied, auf der 67. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) Anfang Mai in Bonn. „Eine solide, zukunftsfähige Finanzierung des PSV kann nur über eine vollständige Kapitaldeckung gewährleistet werden,“ sagte er. Unverfallbare Anwartschaften und auch die laufenden Renten müssten im Jahr der Insolvenz des Unternehmens vollständig ausfinanziert werden.
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