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Das erste unabhangige Fachmagazin fur institutionelle Anleger und die betriebliche Altersversorgung

 
 
Professor Dr. Klaus Heubeck

Veröffentlicht am:  02. Mai 2005

Zu viele Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung? Die Frage muss doch wohl eher lauten: Haben wir die richtigen Durchführungswege? Die richtigen in dem Sinne, dass jedes Unternehmen, das betriebliche Altersversorgung nach seinen Möglichkeiten und Gegebenheiten durchführen will, auch den geeigneten Weg wählen kann.

Und dazu muss man feststellen: Deutschland braucht weltweit zwar die größte Vielfalt an Möglichkeiten, betriebliche Altersversorgung auf freiwilliger Basis durchzuführen, doch diese Vielfalt droht immer wieder beeinträchtigt zu werden - zum Teil durch den Gesetzgeber selbst, zum Teil durch die Anbieter, die sich durch die Beeinflussung des Marktes - legitimerweise - eine größere Konzentration auf ihre Produkte versprechen. Beides geht zu Lasten der Effizienz der für die betriebliche Altersversorgung aufgewandten Mittel und damit zu Lasten ihrer Verbreitung.

So ist es insbesondere kritisch, dass die Reformgesetze der letzten Jahre dem Durchführungsweg Pensionskasse zwar eine gewisse Renaissance beschert haben, diese sich jedoch in Richtung auf den Versicherungssektor bewegt und die höchst bewährten, traditionellen betrieblichen Pensionskassen zunehmend beeinträchtigt.

Ähnliches gilt für die unmittelbaren Pensionszusagen, die nicht nur vielfach zu unrecht gescholten, sondern - wie die Unterstützungskasse - vom Gesetzgeber auch sträflich vernachlässigt worden sind und weiterhin werden. Wir konnten und können froh sein, dass wir solche Möglichkeiten für die betriebliche Altersversorgung haben. Man hätte sich nur gewünscht, dass der Pensionsfonds, unsere primär mit Blick auf internationale Anforderungen geschaffene, aber wohl zunächst missglückte Neuschöpfung in diesem Konzert eine bessere Platzierung erhalten hätte. Aber hieran wird ja gearbeitet.

Erfolg wird und sollte man mit diesen oder sonstigen Durchführungswegen nur haben, wenn sie den Anforderungen der Unternehmen Rechnung tragen und wenn sie nicht durch Fehlsteuerungen andere Durchführungswege beeinträchtigen. Dann sollte und wird der Markt regeln, ob ein Durchführungsweg geeignet ist oder nicht, ob es zu viele gibt oder zu wenige.

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