BMF: Hedgefonds müssen in 2005 keine Zwischengewinne ausweisen
Veröffentlicht am: 01. März 2005
In einem Schreiben vom 15. Februar 2005 gibt das Bundesfinanzministerium (BMF) im Vorgriff auf die Regelungen im noch nicht fertiggestellten Einführungsschreiben zum Investmentsteuergesetz bekannt, dass in Deutschland angebotene Single- und Dach-Hedgefonds von der Ermittlung und Bekanntmachung des Zwischengewinns bis Ende 2005 absehen können.
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