Insolvenzsicherung von Rentenansprüchen – Aktuelle Fragen
Veröffentlicht am: 01. März 2005
Altersvorsorge verlangt langfristige finanzielle Planung; mit ihr sollte also möglichst frühzeitig begonnen werden. Da es sich bei Leistungen der Alterssicherung zumeist um die einzige Einnahmequelle im Alter handelt und Verluste nach Eintritt in den Ruhestand nicht mehr aufzuholen sind, gewinnt der Sicherheitsaspekt eine besondere Bedeutung. Als mögliche zu sichernde oder durch Schutzmechanismen zu verhindernde Risiken kommen in Betracht die Insolvenz des Arbeitgebers oder die der Versorgungseinrichtung, Folgen von Pflichtverletzungen der Beteiligten, aber auch Verluste durch negative Entwicklungen auf den Kapitalmärkten. In diesen Fällen handelt es sich um vollständige oder teilweise Ausfälle der Vorsorgemaßnahmen, die die Planung für den Ruhestand empfindlich beeinträchtigen können. Sofern es um die Ausfallrisiken geht, kann diesen entweder präventiv oder durch kompensatorische Sicherungssysteme begegnet werden. Darüber hinaus lässt sich an die schadensersatzrechtliche Sanktionierung von Pflichtverletzungen denken. Die Problematik stellt sich weniger bei den staatlichen Sicherungssystemen, wenn auch deren dauerhafte Finanzierbarkeit immer wieder in Zweifel gezogen wird; vielmehr garantiert hier faktisch der Staat die Leistungen, auch wenn er ihre Höhe immer weiter reduziert.
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