Versicherungsgesellschaften dürfen künftig bis zu 5% (10% schließt man die so genannte Öffnungsklausel mit ein) ihres Sicherungsvermögens und gebundenen Vermögens in Hedgefonds investieren. Dies legt die Anfang Juli vom Bundesrat verabschiedete Kapitalanlageverordnung für diese Anleger fest.
Die Archivsuche und der Bezug von dpn ist kostenfrei für Personen, die in der institutionellen Pensions- & Investmentindustrie arbeiten. Bitte melden Sie sich hier an.
Wenn Sie schon ein registrierter Benutzer sind, geben Sie bitte Ihr Passwort ein.