Tim Koevenig Managing Director, Head of Sales – Structured Products, DWS Investment GmbH
In den letzten Jahren haben Altersteilzeit-Modelle bei Unternehmen aller Größenordnungen eine zunehmende Verbreitung gefunden. Als Initialzündung wirkte hierbei das In-Kraft-Treten des Altersteilzeit-Gesetz (AltTZG) im Jahre 1996.
Grundsätzliches Ziel der Altersteilzeit ist der gleitende Übergang von der Vollerwerbstätigkeit in die Altersrente. Ausgestaltet als sog. „Blockmodell“, wird es dem Arbeitnehmer ermöglicht, bei durchgängiger Bezahlung des reduzierten Teilzeitentgeltes in der ersten Phase des Modells Vollzeit zu arbeiten, um im zweiten Abschnitt – der Freistellungsphase – der Arbeit komplett fernzubleiben. Der Teilnehmer erhält sich weiterhin seinen Arbeitnehmerstatus, muss aber trotz geringerer Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung nur einen moderaten Abschlag bei der Rente hinnehmen.
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