Die ständigen Ratsvertreter der EU-Mitgliedsstaaten haben am 8. April mit 14 Stimmen die Richtlinie über die Tätigkeit und Beaufsichtigung der betrieblichen Altersversorgung genehmigt. Belgien hat sich der Stimme enthalten. Der Ecofin-Finanzministerausschuss des EU-Rates wird diese Richtlinie gegen Mitte Mai formell genehmigen. Die Mitgliedsstaaten müssen dann die Vorgaben bis 2005 in das nationale Recht eingliedern.
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