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Zoff um die Zeitwertkonten

Veröffentlicht am:  03. Mai 2008
— Armin Knospe, BMAS, Ministerialrat

Die Neuregelung der Zeitwertkonten geht auf die Zielgerade: Zur 9. bAV-Jahrestagung des Handelsblattes in Berlin hat der Ministerialrat im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Armin Knospe, seinen zweiten Diskussionsentwurf vorgelegt.

Am Vorabend des Referentenentwurfs nimmt der Meinungsaustausch an Intensität zu: BMAS, Gewerkschaften, Arbeitgeber und Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten (AGZWK) – auf der Tagung standen sich die Akteure Auge in Auge gegenüber.


Neuralgische 20 Prozent Aktien

Ungeachtet des zwischenzeitlichen Wechsels auf dem BMAS-Chefsessel entzündet sich neben der Insolvenzregelung und der Führung in Zeit oder Geld die Diskussion weiter an einem neuralgischen Punkt: der Kapitalanlagebeschränkung. Auch der zweite Entwurf enthält die Beschränkung auf 20 Prozent Aktien. Lediglich tarifvertragliche Vereinbarungen sollen hiervon abweichen dürfen, und dies nur bei einer garantierten Mindestleistung. Die Befürworter einer liberaleren Regelung um die Zeitwertkonten-Lobby führen als Gegenargument andere Reformen der Altersvorsorge an, so dass Riester- und Basisrenten überhaupt keine unmittelbaren Anlagevorschriften kennen.

Doch bei den Zeitwertkonten liegt die Sache anders: Schließlich sind die Sozialkassen hier mit an Bord, da im Störfall oder bei Abbau verbeitragt wird, und zwar gemessen an der Höhe des Vermögens ohne Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenzen (BBG). Vergleichbar wäre dies nur mit der bAV, und das auch nur infolge der Verbeitragung bei Auszahlung. Diese jedoch ist wohl – wenn auch im Februar verfassungsrechtlich frisch legitimiert – nicht gerade das beste Beispiel. Außerdem sind in der bAV bekanntlich Mindestleistungen vorgeschrieben.

Dass es dem Ministerium weniger um den Schutz der Arbeitnehmer geht denn um das Wohl der Kassen, wurde während der Tagung auch unverhohlen kommuniziert. Knospe wörtlich auf dem Podium: „Verbeitragen Sie vorher, dann können Sie anlegen, wie Sie wollen.“ Ist das die Sicht des Ministeriums, dann dürften auch die Argumente und Vorschläge der Branche am Kern der Sache vorbeigehen. Den Sozialversicherungsträgern ist es schließlich egal, ob der Anleger einen langen Anlagehorizont hat oder ob Aktien outperformen.

Vor allem geht der häufig gehörte Vorschlag eines risikoarmen oder mit Garantien ausgestatteten Portfolios als Option für den Arbeitnehmer ins Leere, zumindest aus Sicht des BMAS. Um den Kassen gerecht zu werden, wäre es also nötig, einen Zwangsanteil an niedrig volatilen Anlagen samt einer Art Aussonderungsrecht der Kassen zu entwickeln. Doch das wäre eine Verkomplizierung der sozialversicherungsrechtlichen Seite der Zeitwertkonten, die schon heute – Stichwort Führung der SV-Luft – nicht marginal ist und durch die anstehende Regulierung noch zunehmen dürfte. Wie dem auch sei: Einfache Lösungen drängen sich nicht auf.

Überhaupt sind bei den Sozialbeiträgen wichtige Fragen offen, und hier können bemerkenswerte Fallstricke in Form nachzuzahlender Beiträge lauern. Darauf weist Michael Ries von der AGZWK hin. Denn bei zweckbestimmtem Abbau – analog bei Portierung – müssen auch dann Beiträge bezahlt werden, wenn die angesparten Entgelte aus Einkommen oberhalb der jeweiligen BBG stammen. Bei Gutverdienern sind aber eben diese Beiträge während der Ansparphase nie mit dem Konto angelegt worden, die SV-Luft ist null. Den Arbeitnehmeranteil wird man dann vom Guthaben abführen – übrigens ein Kernproblem der Zeitwertkonten für Gutverdiener, das auch mit dem kommenden Gesetz kaum abgeschafft werden wird.

Doch was ist mit dem Arbeitgeberanteil? Da der nie angelegt wurde, muss einer für die fehlenden 20 Prozent den Schwarzen Peter haben. Ries betont, dass dies bei den angestrebten Regelungen der Portabilität mit der angedachten Exklusivstellung der Deutschen Rentenversicherung Bund am Ende eine der Sozialkassen selbst sein könnte. Fazit: Noch viel Arbeit für das BMAS.

PBA

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