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aba-Seminar: Kapitalanlageprozess in betrieblichen Versorgungseinrichtungen



 
 
Feiert die Pensionszusage 2008 ihr Comeback?

Veröffentlicht am:  03. Mai 2008
— Michael Ehlers und Björn Schütt-Alpen

Regulierungsdichte versus Rekrutierungsmittel: Was wird hier in der betrieblichen Vorsorge letztlich schwerer wiegen? Und wirft die Reform des Bilanzrechts schon ihre langen Schatten voraus? Redezeit für zwei international operierende Berater, die noch gar nicht so lange zusammenarbeiten.

Fragen: Pascal Bazzazi

Antworten: Michael Ehlers und Björn Schütt-Alpen, Vorstände der HDI-Gerling Pensionsmanagement AG

dpn: Herr Ehlers, ein legislativer Trend in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist die Aufweichung der Unverfallbarkeitskriterien. Verliert die betriebliche Vorsorge sukzessive ihren Incentive-Charakter und degeneriert zu einer monetären Leistung, möglicherweise noch weiter vorangetrieben durch europäisches Recht?

Ehlers: Die Unverfallbarkeitsfristen sind im Laufe der Jahrzehnte zurückgegangen, und auf europäischer Ebene befürchten wir durchaus, dass Herr Scholz in dieser Frage kompromissbereiter gegenüber der Europäischen Kommission sein könnte als sein Vorgänger. In der Tat hat die bAV viel von ihrer Funktion als Werkzeug der Mitarbeiterbindung verloren. Dafür spielt sie heute eine viel größere Rolle bei der Rekrutierung qualifizierter Mitarbeiter. Für viele Unternehmen ist dies oft der Hauptgrund, überhaupt ein Versorgungswerk einzurichten. Sie wollen im Wettbewerb um die besten Kräfte auch eine attraktive betriebliche Vorsorge bieten, gerade im derzeitigen Aufschwung.


dpn: Fraglich aber, wie lange der noch anhält.

Schütt-Alpen: Ja, aber der strukturelle Mangel an Hochqualifizierten und der Wettbewerb um diese Mitarbeiter werden anhalten. Dieser Mangel wird den deutschen Arbeitsmarkt in Zukunft dauerhaft begleiten, unabhängig von konjunkturellen Zyklen. Und hier spielt die bAV eine zunehmend größere Rolle, übrigens besonders als Matching Contribution. Auch den Markt für Zeitwertkonten muss man – zumindest heute noch – unter dem Gesichtspunkt der Rekrutierung Hochqualifizierter sehen.


dpn: Verwaltungsaufwand, Komplexität und Haftungsfragen in der bAV stören die Arbeitgeber dabei nicht?

Ehlers: Doch, sehr sogar. Die Komplexität der bAV wirkt in der Praxis mittlerweile hemmend. Man muss aber auch sehen, wo wir herkommen, das ist ja alles nicht neu. Vor 40 Jahren war beispielsweise die Bilanzberührung in der bAV ja nicht nur akzeptiert, sondern gewünscht. Heute, wo Leistungszusagen mit ständig steigenden Lebenserwartungen erfüllt werden müssen, kommt bei vielen Arbeitgebern das böse Erwachen. Damals haben nicht nur die Arbeitnehmer nicht verstanden, was wem zugesagt wurde, sondern viele Personaler auch nicht. Daher fragen sich heute viele Arbeitgeber: Wie komme ich aus der Verpflichtung wieder raus? Je mehr die Komplexität zunimmt, desto einfachere Lösungen wünscht man sich von uns. Einfachheit ist heute ein entscheidendes Kriterium im bAV-Markt geworden. Das gilt umso mehr bei grenzüberschreitenden Versorgungen, und gerade die nehmen durch Globalisierung und Mobilität der Arbeitnehmer ständig zu, im Gleichschritt mit dem Wunsch nach einfachen Lösungen – die es aber nicht immer gibt. Um Produkte geht es zunächst nicht mehr.


Schütt-Alpen:
Der Fachmann mag die Komplexität interessant und herausfordernd finden, aber manchen Unternehmen wächst der Verwaltungsaufwand ihrer Versorgungswerke schlicht über den Kopf. Dabei haben viele Arbeitgeber beispielsweise den bevorstehenden Aufwand im Rahmen der Rente mit 67 noch gar nicht antizipiert. Die Komplexität aus den Versorgungswerken zu nehmen ist heute die Hauptaufgabe der Berater. Die Auslagerung der Verwaltung ist derzeit einer der stärksten Trends in der bAV, auch wenn das nicht spektakulär klingt.


dpn: Fazit also: Auf der einen Seite schreckt die Regulierungsdichte ab, auf der anderen Seite steht der Kampf um die besten Arbeitskräfte. Folglich wollen die Unternehmen betriebliche Vorsorge anbieten, aber einfach soll sie sein. Rechnen Sie hier mit Abhilfe durch den Gesetzgeber?

Schütt-Alpen: Kaum. Nehmen wir beispielhaft die jüngste Erhöhung der gesetzlichen Rente. Der jahrzehntelange Eindruck – besser gesagt Trugschluss –, dass der Staat die Rentenhöhe schon anpassen wird, wenn die Rente nicht reicht, wird dadurch bestärkt. Und die Einsicht, selbst privat oder betrieblich vorzusorgen, wird damit unterminiert. Ein weiteres Beispiel ist die Diskussion um die Neuregelung des Versorgungsausgleichs. Wenn der Arbeitgeber nach einer Ehescheidung dann auf einmal pro betroffenen Mitarbeiter nicht eine, sondern zwei Anwartschaften verwalten muss, ist das sicher keine sachgerechte Lösung. Auch wir würden uns daher die externe Teilung als Regelfall wünschen. Bei einer internen Teilung entstünde auch für niemanden ein zählbarer Vorteil, lediglich der Verwaltungsaufwand würde aufgebläht. Allerdings sind wir hier bezüglich des Gesetzgebungsverfahrens skeptisch. Schließlich ist das Thema nicht zuletzt europagetrieben.


dpn: Solche Entwicklungen dürften die Unternehmen nicht veranlassen, Versorgungswerke einzurichten oder auszubauen. Doch wo wir schon bei Ehen und Scheidungen sind: Unter dem Gesichtspunkt des Verwaltungsaufwandes dürften Sie auch die Zwangsehe von Unterstützungskasse und Pensionsfonds kritisch sehen?

Schütt-Alpen: Natürlich wäre es hilfreich, wenn sich auch der Future Service in den Pensionsfonds auslagern ließe. Besonders ältere Zusagen und solche für Führungskräfte überschreiten regelmäßig die Grenzen des Paragrafen 3 Nummer 63 des Einkommensteuergesetzes. Die fiskalischen Bedenken teilen wir dabei nicht. Denn die Auslagerung lässt sich ja trotzdem vornehmen, nur muss neben den Pensionsfonds dann noch die U-Kasse treten. Auch hier entsteht zusätzlicher Aufwand, der niemandem nützt, auch dem Fiskus nicht. Auf die Unternehmen wirkt die Notwendigkeit zweier Durchführungswege, um damit einen abzulösen, aber wieder abschreckend.


dpn: Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – kurz BilMoG – wird das deutsche Bilanzrecht ordentlich umkrempeln und das Rechnungswesen auch für Mittelständler den International Financial Reporting Standards – kurz IFRS – annähern. Welche Effekte erwarten Sie denn für die betriebliche Vorsorge?

Ehlers: Zunächst einmal wird die deutlich höhere Neubewertung der Pensionsrückstellungen mit einem marktnahen Zins – zumindest in der Handelsbilanz – bei vielen Arbeitgebern Stirnrunzeln auslösen. In der Folge dürften diese höheren Rückstellungen häufig den auch im Mittelstand schon länger wachsenden Wunsch nach Auslagerung der Rückstellungen aus der Bilanz weiter verstärken.


dpn: Eigentlich ein klarer Fall für den Pensionsfonds, wenn man nicht nach IFRS bilanziert. Jedoch kehrt das BilMoG das bisherige Saldierungsverbot in ein Verrechnungsgebot um. Wird das Gesetz hier die CTAs für den Mittelstand aufwerten?

Ehlers: Ja, zweifelsohne. Natürlich ist ein eigener CTA infolge des damit verbundenen Aufwandes nur für Großunternehmen sinnvoll. Jedoch haben wir uns mit der Gründung eines eigenen Gruppen-CTA hierauf vorbereitet.


dpn: Erst höhere Rückstellungen, dann aber die Möglichkeit der Verrechnung mittels eines CTA. Klingt nach viel Arbeit für die neuen Gruppen-CTAs durch das BilMoG.

Ehlers: In Kürze erwarten wir die offizielle Zulassung für unser Gruppen-CTA von der Aufsicht. Und sicher werden die Gruppen-CTAs für viele mittelständische Unternehmen das Mittel der Wahl sein, nach Inkrafttreten des BilMoG ihre Bilanzen zu bereinigen. Für uns ist es wichtig, hier alle Möglichkeiten beraten zu können, sei es innerhalb der Bilanz oder bei der Auslagerung per Pensionsfonds, per CTA und nun auch per Gruppen-CTA. Über ein Gruppen-CTA können Sie dieses eigentlich sehr kostenintensive und komplexe Instrument auch außerhalb von Großunternehmen zum Einsatz bringen.


Schütt-Alpen:
Und vergessen Sie nicht, dass Sie mit dem gleichen Gruppen-CTA, mit dem Sie Ihre Pensionsrückstellungen saldieren, ebenso die absehbare Insolvenzsicherung von Zeitwertkonten darstellen können.


dpn: Wie praktisch.

Schütt-Alpen: Und gerade um Praktikabilität geht es auch bei den Zeitwertkonten, die durch die Rente mit 67 massiv an Bedeutung gewinnen werden. Auch hier ist es die Verwaltung, die den kritischen Erfolgsfaktor darstellt, wenn man die Konten in den Unternehmen erfolgreich platzieren will, und zwar ohne Bindung an einen Produktgeber. Offenes Anlageuniversum, papierfreie Führung in Zeit oder Geld, Insolvenzschutz, Intranet Service für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Das alles unabhängig von einem Produktgeber verwalten und betreuen zu können, ist State of the Art und das, was die Unternehmen heute verlangen.

Ehlers: Ohne guten Service und ohne eine attraktive, einfache Verwaltung erreichen Sie auch den Arbeitnehmer nicht. Schließlich muss der sich erst einmal aktiv für den Ansparprozess entscheiden, und dem wirkt nicht zuletzt die menschliche Trägheit entgegen. Wir haben nun mal kein Opting-out-System in Deutschland.


dpn: Wird denn die Bilanzrechtsreform parallel dazu der Pensionszusage neuen Auftrieb geben? Werden wir dann Zusagen sehen, deren Rückstellungen von Beginn an mit dem Gruppen-CTA verrechnet werden?

Schütt-Alpen: Ja, das sehen wir so. Die Pensionszusage ist ja grundsätzlich der flexibelste Durchführungsweg. Sie unterliegen als Arbeitgeber kaum Regulierungen oder Anlagevorschriften.


dpn: Fassen wir zusammen: In der arbeitgeberfinanzierten Vorsorge kommt die moderne Pensionszusage als Defined Contribution daher, von Beginn an gepaart mit einem Gruppen-CTA und so nach BilMoG mit entsprechender Bilanzverkürzung in der Handelsbilanz.

Ehlers: Ja, es setzt sich zunehmend die Auffassung durch, die Belastungen aus der bAV periodengerecht auszufinanzieren. Irgendwann muss man sie ja ohnehin begleichen. Wir beobachten auf jeden Fall einen Trend in diese Richtung. Ob der sich nach dem BilMoG verfestigen wird, bleibt zwar abzuwarten. Doch in jedem Fall genügt dieses Modell dem steigenden Bedürfnis der Unternehmen nach einfachen Lösungen. Parallel dürfte in der Entgeltumwandlung die Direktversicherung zu Lasten der Pensionskasse gewinnen und die Nachfrage nach verwaltungsarmen Zeitwertkonten zulegen.


dpn: Zum Schluss zu Ihrem Wettbewerbsumfeld: zuerst Rauser mit Towers Perrin, dann Böhm mit Funk, die Heubeck AG mit der S-PensionsManagement, der HDI und Gerling, Watson Wyatt mit Heissmann und jüngst Mercer und Höfer. Ist damit der Konzentrationsprozess der Berater auf dem deutschen Markt für Erste abgeschlossen?

Schütt-Alpen: Ja, das denken wir schon. Die sechs großen Häuser in Deutschland sind damit aufgestellt.

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