Die EU-Portabilitätsrichtlinie – oder: Wie viele Leben hat ein Chamäleon?
Veröffentlicht am: 11. März 2008
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Olaf Scholz, Bundesminister für Arbeit und Soziales
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Hat der neue Name neue Kraft verliehen? Die europäische „Richtlinie über Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern durch Verbesserung der Begründung und Wahrung von Zusatzrentenansprüchen” – die EU-Portabilitätsrichtlinie – scheint über ebenso viele Verwandlungskünste zu verfügen, wie sie Leben hat. Just im Dezember noch unter portugiesischer Präsidentschaft im Rat von Deutschland abgelehnt und von vielen Beobachtern schon mit erleichterten Nachrufen verabschiedet, ist sie auch unter slowenischer Ratspräsidentschaft offenbar nicht totzukriegen.
Ganz im Gegenteil erwacht sie zu neuem, gefährlichem Leben, denn die EU-Kommission ist nun mit einem neuen Vorschlag vorgeprescht, um den Streitpunkt Unverfallbarkeitsfristen zu entschärfen: Bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes innerhalb eines Mitgliedsstaates soll die Unverfallbarkeitsfrist fünf Jahre betragen, bei einem Wechsel über Landesgrenzen hinweg jedoch nur deren zwei.
Bei diesem Vorschlag drängt sich sofort die Frage nach der europarechtlichen Halbwertszeit einer solchen Regelung auf. Die Rechtsprechung in Sachen Antidiskriminierung ist in Europa schließlich hochentwickelt und wird nicht nur von den Gesetzgebern, sondern auch von den Gerichten ambitioniert vorangetrieben. Dass der Europäische Gerichtshof eine solche gespaltene Regelung – die in einem zusammenwachsenden Europa offenkundig ohne jede rationale Grundlage wäre – vermutlich umgehend kassieren würde und damit eine Unverfallbarkeit von zwei Jahren allgemeine Gültigkeit hätte, sollte eigentlich jedem klar sein, der einen solchen Vorschlag macht. Honi soit qui mal y pense.
Wie steht Scholz zur Richtlinie?
Nun könnte man als Gegner einer europäischen Regulierung auf ein erneutes Scheitern der Richtlinie im Rat hoffen, insbesondere bei einem so durchsichtigen Manöver. Schließlich ist hier nach wie vor Einstimmigkeit notwendig.
Doch die politischen Beobachter in Brüssel machen diesmal einen skeptischeren Eindruck als noch vor wenigen Wochen, denn der neue Arbeitsminister Olaf Scholz könnte dem Vorschlag der Kommission wohlwollend gegenüberstehen, heißt es. Offenbar befürchtet man, dass der „Scholzomat” die Interessen der deutschen Wirtschaft weitaus weniger im Blick hat als sein gewiefter Vorgänger Franz Müntefering. Obwohl Scholzens Parteigenosse, hat sich dieser vor allem zum Ende seiner Amtszeit auch auf europäischer Ebene als durchaus pragmatischer Politiker erwiesen. Möglicherweise muss die deutsche Wirtschaft nun ihr Heil erneut bei anderen Mitgliedsstaaten suchen – nicht in Form von Verlagerungen von Arbeitsplätzen, sondern durch simple Sensibilisierung dafür, was eine solche Regelung auch für manch anderen Mitgliedsstaat und seine Versorgungswerke bedeuten könnte. Es wäre nicht das erste Mal, dass so die Dinge in Bewegung gebracht werden.
 | Vladimir Spidla, EU-Kommissar für Beschäftigung und Soziales |
Hewitt-Studie: EU-Kommission munitioniert sich mit Blindgängern
Da die Auseinandersetzungen weitergehen werden, hat sich die Kommission Ende Januar parallel zu ihrem Vorstoß zunächst einmal neue Munition in Form einer „unabhängigen Studie” verschafft. Jedoch entpuppt sich diese Munition – zumindest aus deutscher Sicht – schnell als Blindgänger. Die Kommission hat die Unternehmensberatung Hewitt Associates im Januar feststellen lassen, dass im europäischen Vergleich die Unverfallbarkeitsfristen in Deutschland besonders lang sind. Nicht verwunderlich, dass sich die Kommission durch die wenig überraschenden Ergebnisse darin bestärkt sieht, ihr Vorhaben weiter voranzutreiben.
Die durchsichtige Argumentation dürfte – und sollte – eigentlich gerade bei den Deutschen nicht verfangen. Denn genau darum geht es ja: Die Existenz von Unverfallbarkeitsfristen dient doch gerade dazu, die betriebliche Vorsorge durch ihren Incentive-Charakter von der unmittelbaren Lohnzahlung abzugrenzen. Der trotzdem in Brüssel immer wieder neu aufkeimende Wille, die betriebliche Altersversorgung (bAV) zu einer überregulierten Form der Gehaltszahlung degenerieren zu lassen, muss mittlerweile stutzig machen. Viele Beobachter vor Ort meinen, dass es der Kommission nur noch darum gehe, überhaupt irgendein Ergebnis vorweisen zu können, ohne jedes Interesse dafür, welche Auswirkungen das auf die Menschen in Europa habe.
Fehlte nur noch das Obligatorium
Aber was auch immer die Beamten und Politiker um den tschechischen EU-Kommissar für Beschäftigung und Soziales, Vladimir Spidla, in Brüssel antreibt, fest steht: Eine betriebliche Vorsorge, die dem Arbeitgeber wenige finanzielle Vorteile und keine echten Incentive-Möglichkeiten, dafür aber viel Aufwand und schwer kalkulierbare Haftungsrisiken bietet, ist zum Scheitern verurteilt. In der Folge verlöre die betriebliche Vorsorge deutlich an Attraktivität und damit an Verbreitung. Und wenn man das erst erreicht hat, wird man in Brüssel beizeiten sicher auf die Idee des Obligatoriums kommen. Der Rest ist Bürokratie.
Bürokratieabbau auf Deutsch: ein Pensionsplan, drei Gutachten
Auch aus dem Justizministerium droht neue Bürokratie: Der Entwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sieht vor, Pensionsverpflichtungen gemäß Paragraf 6a EStG nicht mehr mit sechs Prozent, sondern marktgerecht zu diskontieren.
Jedoch betrifft die Neuregelung zum Leidwesen der Wirtschaft entgegen des Maßgeblichkeitsprinzips nur die Handels-, nicht aber die Steuerbilanz. Das Motiv dürfte die Angst vor Steuerausfällen sein. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) betont jedoch, dass die geringeren Steuerzahlungen bei einer Neubewertung der Rückstellungen infolge der späteren Auflösung während der Leistungsphase ohnehin nur eine Steuerstundung darstellen.
 | Florian Swyter, BDA |
BilMoG: Geeint marschieren – geeint schlagen
Im Januar haben acht Spitzenverbände der Wirtschaft – der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Zentralverband des Deutschen Handwerks, der Bundesverband Deutscher Banken, der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels, der Bundesverband der Deutschen Industrie, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, der Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels sowie die BDA – eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Die Angst vor Steuerausfällen respektieren die Verbände. Daher schlagen sie eine handelsrechtliche Verteilung des übergangsbedingten Mehraufwandes auf 15 Jahre vor.
Dies würde den bei der Auslagerung von Pensionsrückstellungen vorgeschriebenen Pflichtzeitraum zur Verteilung des Mehraufwandes um fünf Jahre überschreiten. Die Verbände fürchten neue Bürokratie, halten die Schätzungen des Justizministeriums von 50 bis 75 Millionen Euro Mehrkosten für die Wirtschaft für untertrieben und rechnen mit dem Doppelten. Immerhin, wer in Deutschland nach den IFRS-Vorschriften bilanziert, müsste zukünftig für seine Pensionslasten drei versicherungsmathematische Gutachten erstellen: eines für die IFRS-Bilanz, eines für die HGB-Bilanz und eines für die Steuerbilanz.
CTA: Auch nach HGB künftig Bilanzverkürzung vorgeschrieben
Allerdings hält das BilMoG auch Vereinfachungen parat: Derzeit dürfen Vermögensgegenstände, die der Erfüllung bestimmter Schulden dienen und dem Zugriff der Gläubiger entzogen sind, nicht mit ihren korrespondierenden Rückstellungen saldiert werden. Der neue Paragraf 246 Absatz 2 HGB kehrt dieses Saldierungsverbot nun wie bei den IFRS-Vorschriften in ein Verrechnungsgebot um: Zukünftig muss beispielsweise auch in der HGB-Bilanz ein Contractual Trust Arrangement (CTA) mit den Pensionsrückstellungen saldiert werden.
Die BDA begrüßt diese Vorschrift zur Bilanzverkürzung: „Da die HGB-Bilanz auch nach der Reform ihre wesentliche Funktion als Grundlage einer adäquaten Ausschüttungsverteilung und Gläubigerinformation behalten soll, dient dies letztlich auch der besseren Bilanztransparenz”, kommentiert Florian Swyter, Betriebsrenten-Experte der BDA.
Auf und ab bei den Pension Fund Assets – Deutschland neuer Trendsetter?
56 Prozent der Pension Fund Assets in den weltweit elf größten Pensionsmärkten (USA, Japan, Kanada, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Hongkong, Schweiz, Irland, Holland und Australien) sind in Aktien angelegt. Das sind 4 Prozent weniger als im Vorjahr, während der Anteil der Renten von 26 auf 28 Prozent zulegte.
Das hat die jüngste Global Pension Assets Study der Watson Wyatt Investment Consulting ergeben. Der Studie zufolge haben die Pension Fund Assets dieser elf Märkte 2007 um 9 Prozent auf über 25 Billionen US-Dollar zugelegt, könnten aber bis Ende Januar 2008 wieder eine bis anderthalb Billionen US-Dollar eingebüßt haben.
Für Roger Urwin, Global Head of Investment Consulting bei Watson Wyatt, belegen die Daten eine gewisse Kontinuität: „Im vergangenen Jahr haben wir eine Bewegung weg von Aktien hin zu Bonds und alternativen Investments gesehen – ein Trend, von dem wir annehmen, dass er anhalten wird.” Grund seien nicht zuletzt die verstärkten Bemühungen um ein adäquateres Liability Driven Investment (LDI).
Liability Driven Investing verstärkt den Trend zu Bonds
Wenn das Vordringen des LDI aber dazu führt, dass Pensionseinrichtungen Aktien zugunsten von inflationsgekoppelten Anleihen und Langläufern abbauen, sind die Großkonzerne Deutschlands dann nicht mehr die Dinosaurier einer rückständigen Aktienkultur, sondern plötzlich die Trendsetter des LDI? Schließlich ermittelt die Unternehmensberatung Rauser Towers Perrin in ihrem jüngsten German Capital Market Update einen Aktienanteil in den Pensionsvermögen der Dax-Konzerne von gerade einmal 40 Prozent. Allerdings sind die Volumen, die zu betreuen sind, im Vergleich zu den USA für die Dax-Werte nicht nur absolut, sondern auch relativ kleiner: Für die Dax-Werte ermittelt man zum Ende 2007 einen Ausfinanzierungsgrad von circa 70 Prozent nach 65 Prozent im Vorjahr. In den USA schätzten die Berater den Ausfinanzierungsgrad auf 93 Prozent.
Leider beschäftigen sich beide Studien nicht explizit mit der Frage der Verbreitung kritischer Verbriefungen in den Pensionsvermögen. Der Gedanke liegt schließlich nicht fern, dass Versorgungswerke als institutionelle Investoren dieselben Fehler machen können wie internationale Investmentbanken. Thomas Jasper, Principal bei Rauser Towers Perrin, schätzte gegenüber dpn die Wahrscheinlichkeit einer Subprime-Krise bei Versorgungswerken jedoch als gering ein, ähnlich wie sein Kollege Alfred E. Gohdes, Geschäftsführer der Watson Wyatt Heissmann (siehe „Redezeit” in unserer Rubrik bAV-Praxis, Seite 41). PBA
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