Ein bunter Strauß an bAV-Baustellen
Veröffentlicht am: 07. November 2007
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Alexander Gunkel, BDA, Hauptgeschäftsführung
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Kaum hat sich der Pulverrauch um die Sozialabgabenfreiheit verzogen, wird ungetrübt der Blick auf die vielen offenen Baustellen in der bAV frei. Auf der aba-Herbsttagung am 25./26. Oktober 2007 in Frankfurt waren daher gleich sieben Beamte aus fünf Behörden als Referenten am Start.
Besonders die Reformüberlegungen zum Versorgungsausgleich scheinen der Branche derzeit Kopfschmerzen zu bereiten. Schließlich könnte am Ende stehen, dass Arbeitgeber im Rahmen der sogenannten internen Teilung gezwungen wären, mit den Ex-Gatten ihrer Beschäftigten Systemfremde in ihre Versorgungswerke aufzunehmen. Matthias Schmid, Regierungsdirektor im Bundesministerium der Justiz, wie auch sein Kollege Ministerialdirektor Georg Recht vom Arbeitsministerium kündigten bereits entsprechende Regelungen an, möglicherweise werden die Unternehmen aber ein Recht auf eine anteilige externe Teilung erhalten. Jedenfalls ist das Thema von solcher Relevanz, dass die aba dazu Ende 2007 eine eigene Tagung anberaumt hat.
Auch die EU-Portabilitätsrichtlinie meldet sich zurück, per neuem Entwurf der Kommission, der sich stark am Beschluss des Europäischen Parlamentes orientiert. Alexander Gunkel von der Hauptgeschäftsführung der BDA betonte die ganze Widersprüchlichkeit des Entwurfs: Nach zwei Jahren (erster Entwurf der Kommission) und fünf Jahren (Kompromissvorschlag im Rat) soll Unverfallbarkeit nun nach schon einem Jahr eintreten, das Mindestalter ist dabei mittlerweile auf 21 Jahre gesunken. Und nun soll dies alles auch noch auf Altzusagen Anwendung finden, von der einst namensgebenden Portabilität ist schon gar keine Rede mehr.
Keine Angst vor Brüssel
Hört man sich jedoch um, vermögen die Rückwärts-Salti der Kommission kaum mehr zu schrecken. Auch die auf der Tagung anwesenden Beamten geben dem Entwurf kaum Chancen, da er vor allem wegen seiner Rückwirkung und der kurzen Unverfallbarkeitsfristen auch für Deutschland inakzeptabel ist. Angesichts der notwendigen Einstimmigkeit im Rat ist eher mit einem zeitigen Verscheiden des Vorstoßes zu rechnen. Die Trauer der Völker Europas dürfte sich in Grenzen halten.
Gunkel machte auf eine andere Entwicklung aufmerksam: Das Justizministerium hat am 16. Oktober Eckpunkte einer Reform des Bilanzrechts veröffentlicht. Demnach sollen Pensionsverpflichtungen nicht mehr mit sechs Prozent, sondern marktgerecht diskontiert werden. Außerdem sollen auch Gehaltssteigerungen Eingang in die Diskontierung finden. Gunkel kritisiert die Absicht des BMJ, dass hier – vermutlich aus Furcht vor Steuerausfällen – entgegen des Maßgeblichkeitsprinzips diese Neubewertung nur in der Handels-, nicht aber in der Steuerbilanz erlaubt sein soll. Der BDA-Mann fordert daher, die grundsätzlich richtige Neuregelung auch steuerrechtlich zu flankieren, um den Unternehmen nicht zusätzliche Bürokratie, Kosten und Eigenkapitalbelastungen aufzubürden.
62 statt 60: Folgt die 2. Schicht?
Die Anhebung der Altersgrenzen in der bAV von 60 auf 62 Jahre scheint – analog zur 1. und 3. Schicht – beschlossene Sache, die entsprechende Überarbeitung des BMF-Schreibens vom November 2004 hat sich lediglich wegen der ungeklärten Thematik „Wohn-Riester“ verzögert und wird BMF-Regierungsdirektorin Harder-Buschner zufolge im Januar 2008 abgeschlossen sein. Ungeachtet dessen empfiehlt die Beamtin den Lobbyisten der Branche, sich in dieser Frage erneut an den Gesetzgeber zu wenden, ihr Kollege Recht vom BMAS klang da weniger kompromissbereit. Harder-Buschner – bei deren Vorträgen man sich zuweilen fragt, ob sie diese nun als Beamtin oder als „Privatperson“ hält – äußerte sich auf der aba-Tagung auch zu der Problematik, dass zukünftig Rückstellungen für verfallbare Anwartschaften frühestens ab dem 27. Lebensjahr beziehungsweise erst mit Eintritt der Unverfallbarkeit erfolgen dürfen, und bezeichnete bemerkenswerterweise die Regelung nicht ohne Ironie als „steuersystematisch schwer zu erklären“.
Doch damit waren auf der zweitägigen Tagung noch nicht einmal alle Baustellen bearbeitet. Die zu erwartende 9. VAG-Novelle, die vor allem Verbesserungen für die Pensionsfonds in puncto Nachschusspflichten bringen soll, wurde diesmal von der Branche noch nicht diskutiert. Auch die Thematik Solvency II versus bAV stand nicht explizit auf der Tagesordnung. Doch gerade Solvency II wird in der bAV beizeiten zu Diskussionsbedarf führen. Jüngst hat sich der GDV in einer Stellungnahme zu der Rahmenrichtlinie der EU-Kommission unter dem Schlagwort „Same risk – same capital“ ausdrücklich für die Unterwerfung aller Einrichtungen der betrieblichen Vorsorge unter das Primat von Solvency II ausgesprochen. Er stellt sich damit in Widerspruch zu den regulierten Pensionskassen, vertreten durch den Verband der Firmenpensionskassen, die verständlicherweise kein Interesse an einem derartig starken Risikomanagement haben.
Nicht zu vergessen die anstehende Revision des Münchener Urteils zur Zillmerung in der Entgeltumwandlung vor dem Bundesarbeitsgericht. Zwar ist die Revision – derzeit – nicht Tagesgespräch, jedoch hat das nestor-Forschungsinstitut der Berliner Humboldt-Universität nun die Frage nach einer strafrechtlichen Verfolgung von Arbeitgeber und Vermittler aufgeworfen. Zwar kommt das Institut in seiner Analyse zu dem Ergebnis, dass kein strafbares Handeln vorliegt, doch wird die gesamte Problematik damit um eine interessante Facette bereichert, die die Verantwortlichen besser im Auge behalten sollten.
PBA
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