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Nikolaus Bora: Die große Schlamperei

Veröffentlicht am:  07. November 2007
— Autor: Nikolaus Bora

Ein fehlendes Wort, ein falscher Bezug – da wird die Aussage eines Satzes schnell ins Gegenteil verkehrt. Geschieht das bei einem Gesetzestext, ist es fatal. Dann muss nachgebessert werden, so wie das seit je geschieht. So oft freilich wie in der jetzigen Großen Koalition musste nie zuvor nachgearbeitet und ausgeputzt werden.

Daran wird sich in dieser Legislaturperiode nichts mehr ändern, weil das Procedere gleich bleibt: Union und Sozialdemokraten wollen im Koalitionsvertrag vereinbarte Aufgaben bis zu einem bestimmten Termin erledigen, beispielsweise die Gesundheits-, Pflege- oder Unternehmens-Steuerreform.

Da sie aber völlig unterschiedliche Vorstellungen darüber haben, was durch die jeweilige Reform wie erreicht werden soll, wird dann, wenn es konkret wird, mit harten Bandagen um jede einzelne Formulierung gekämpft. Hat das Bundeskabinett schließlich den jeweiligen Gesetzentwurf beschlossen, verlagert sich die Auseinandersetzung in die zuständigen Ausschüsse des Bundestags und des Bundesrats. Bei der Schlussabstimmung im Parlament haben oft sogar die Experten den Überblick verloren. Das beste Beispiel dafür ist die Gesundheitsreform. Diese hat so viele Änderungen erfahren, dass immer noch einiges unklar ist.

Wie schlampig bei dieser Reform gearbeitet wurde, zeigt der Umgang mit der ursprünglich vorgesehenen und dann gestrichenen Regelung, auch die der Länderaufsicht unterstehenden gesetzlichen Krankenkassen insolvenzfähig zu machen. Bundesunmittelbare Kassen sind das bereits.


Wenn der Pleitegeier kreist …


Nun müssen Gesundheitspolitiker und Mitarbeiter des zuständigen Ministeriums keine Insolvenz- oder Bilanzexperten sein, sie müssen von betrieblicher Altersversorgung keine Ahnung haben, aber sie hätten gut daran getan, sich wenigstens halbwegs sachkundig zu machen. Dann hätten sie die Chance gehabt, das Thema Insolvenz entweder besser vorzubereiten oder gleich auf später zu vertagen.

Wenn eine Kasse insolvenzfähig werden soll, muss sie in einer Eröffnungsbilanz alle Verbindlichkeiten auflisten. Dazu gehören eingegangene Versorgungsverpflichtungen für die sogenannten nicht versicherungspflichtigen Dienstordnungsangestellten (DO-Angestellte), die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen, aber wie Beamte behandelt werden. Sie und ihre Hinterbliebenen werden vom jeweiligen Arbeitgeber rundum versorgt.

Die Krankenkassen dürfen seit 1993 solche Arbeitsverträge nicht mehr abschließen, aber noch sind mehr als 12.000 DO-Angestellte aktiv. Die Zahl der Pensionäre und Hinterbliebenen wird auf über 13.000 geschätzt. Die Verpflichtungen für diese Gruppe addieren sich auf rund zwölf Milliarden Euro. Davon entfallen etwa zehn Milliarden Euro auf die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), zwei Milliarden Euro belasten die Innungs- und einige andere Krankenkassen. Müssten sie diese Verpflichtungen in den Eröffnungsbilanzen ausweisen, ohne auf der Aktivseite einen entsprechenden Gegenwert zu haben, wären sie sofort pleite. Aber Rückstellungen durften und dürfen sie bis jetzt nicht bilden.

Das alles ist bekannt, hatte sich aber bis zu den Gesundheitspolitikern offenbar nicht herumgesprochen, sonst hätten sie sich wohl rechtzeitig mit der Materie befasst. Die Kassen haben auch geschlafen, und als sie aufwachten, erklärten sie die Milliardenlast zum Betriebsgeheimnis. Sie kannten nicht einmal die Höhe ihrer Versorgungsverpflichtungen. Sinnvoll wäre es gewesen, das Problem in die Öffentlichkeit zu tragen und klar zu sagen, über die DO-Verträge habe vor Jahrzehnten die Politik entschieden. Sie habe den Kassen untersagt, Rückstellungen für die Verpflichtungen zu bilden. Jetzt sei es ihre Aufgabe, einen Weg aufzuzeigen, der die Kassenmitglieder nicht verunsichere und auch nicht zusätzlich belaste.

Zurzeit versucht eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen Weg zu finden, die Insolvenzfähigkeit zu erreichen, ohne dass der Pleitegeier umgeht. Die Länder wollen, wie in der Gesundheitsreform festgelegt, nicht weiter haften. Mit ihrem geradezu unverschämten Versuch, die Risiken zu privatisieren, sind sie jedoch gescheitert: Die Länder wollten nämlich alle Risiken auf den Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) abwälzen, zusätzlich zu denen aus den DO-Verbindlichkeiten resultierenden sollte der PSVaG – rückwirkend - die betriebliche Altersversorgung für die Tarifangestellten der Kassen absichern. Diese Zusatzversorgung ist zwar ausfinanziert, wie Experten sagen, doch die Kassen haben auf Weisung der Länder bis heute keinen Beitrag an den PSVaG gezahlt.


… dürfen die Mitglieder wieder einmal blechen

Der Bund will, dass die Länder bis 2040 teilweise im Obligo bleiben und die Kassen bis zu diesem Zeitpunkt ein insolvenzfestes Deckungskapital aufbauen. Bis dahin sollen die Kassen ihre nicht gesicherten Versorgungsverpflichtungen in der Bilanz als Forderung an den neuen Spitzenverband Bund ausweisen. Dieser soll im Fall des Konkurses einer Kasse ein Rückgriffsrecht auf Krankenkassen der gleichen Kassenart erhalten. Für eine insolvente AOK müssten also die anderen Ortskrankenkassen einspringen – und dann mit Sicherheit nach Einführung des Gesundheitsfonds von ihren Mitgliedern Zusatzbeiträge einfordern.

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