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Pascal Bazzazi: Urteil zur Unzeit – Revision mit Risiken

Veröffentlicht am:  02. Juli 2007
— Dieter Hundt, BDA-Präsident Prof. Axel Börsch-Supan, Mea-Chef

Der vor dem LAG München im Verfahren um die Zillmerung in der bAV unterlegene Arbeitgeber hat Revision eingelegt. Damit geht der Fall vor das Bundesarbeitsgericht. Das LAG hatte im März einer Arbeitnehmerin Recht gegeben, der nach einer Umwandlung von 6.230 Euro in eine rückgedeckte U-Kasse ein Rückkaufswert von 639 Euro mitgeteilt wurde, abzüglich Verwaltungsgebühren.

Der Vertrieb solcher Tarife empört jeden Anständigen. Dass man den Fall zur Vermeidung eines Urteils nicht außergerichtlich reguliert hat, empört jeden Profi. Zeit hatte man genug, war das LAG doch die zweite Instanz. Und fern dürfte der Fall dem Versicherer nicht gewesen sein, denn die Verbindungen zwischen dem arbeitgebenden Autohaus, den ihm zuzurechnenden Vermittler und dem Versicherer scheinen eng (in Köln nennt man so etwas gemeinhin „Klüngel“). Dass die Branche den Arbeitgeber nun aber noch in Revision gehen lässt, muss Zweifel an der Strategie der Verantwortlichen wecken. Schließlich ist mit einem höchstrichterlichen Grundsatzurteil zu rechnen, das nun an einem der denkbar unhygienischsten Fälle statuiert wird. Auf dem Spiel steht mehr als die Milliarden, die sich aus der Rückabwicklung eines Teils der circa sechs Millionen Entgeltumwandlungen in Deutschland ergeben könnten.

Denn die strategischen Wechselwirkungen sind komplex: Zum ersten macht man sich so im politischen Berlin keine Freunde. Die Branche kämpft an allen Fronten: um die Entgeltumwandlung und das Policenmodell, gegen garantierte Rückkaufswerte und deren Rückwirkung, für eine Entschärfung der EU-Richtlinie und gegen weitreichende Transparenzvorschriften. Da kommt für die Branche das Münchener Urteil zur Unzeit, und auch das BAG-Urteil wird zur Unzeit kommen, gleich wie es lauten wird. Denn schon das Revisionsverfahren an sich dürfte Politikern und Spitzenbeamten erneut vor Augen führen, welcher Wildwuchs in Deutschland möglich ist, während weite Teile Europas, so Großbritannien und Skandinavien, die Eskapaden des Vertriebs längst reguliert haben.

Wechselwirkungen zwischen Politik, Unternehmen und Arbeitnehmern

Doch die Politik ist nur das eine, die Arbeitgeber – die ersten Ansprechpartner beim Vertrieb – das andere. Zwar stimmt BDA-Präsident Dieter Hundt derzeit noch in den Chor derer ein, die das Urteil nicht verstehen wollen. Nach der Revision wird er aber verstehen müssen: Es sind die Anbieter, die den fachfremden Arbeitgebern solche unsauberen bAV-Lösungen verkaufen und so langjährige Haftungsfragen aufwerfen, die mit dem Kerngeschäft der Unternehmen nichts zu tun haben. Wenn aber derzeit schon an Umwidmungsmodellen gebastelt wird, um den erklärten Willen des Gesetzgebers bei der Doppelverbeitragung der Entgeltumwandlung zu umgehen, sollten alle Arbeitgeber gewarnt sein, nicht der Haftungsfalle „Zillmerung“ die Haftungsfalle „rückwirkende Sozialverbeitragung infolge missbräuchlicher Umwidmung“ hinzuzufügen.

Ein Zögern der Arbeitgeber bei den Ausweichlösungen nach 2009 dürfte aber erneut auf die Politik wirken. Die Argumentation der Branche stützt sich nicht zuletzt darauf, dass nach einer Doppelverbeitragung die erhofften Sozialbeiträge nicht bei den Kassen ankämen. Eckpfeiler ist das Gutachten von Mea-Chef Axel Börsch-Supan, das sich eben auf das Ausweichverhalten stützt. Doch wenn die Arbeitgeber sich – nicht zuletzt infolge des Verfahrens vor dem BAG – dieser Umgehung verweigern, wird die Argumentation Börsch-Supans Makulatur. Dann werden die Minister Müntefering und Schmidt ihr Geld bekommen. Hier schließt sich der Kreis.

Milliarden-Rückstellungen an allen Fronten

Last, but not least die Arbeitnehmer: Man stelle sich vor, eine Niederlage vor dem BAG fällt mit dem Beginn der Doppelverbeitragung zusammen. Millionen Arbeitnehmer, die dann ihre Entgeltumwandlung beitragsfrei stellen, sind durch die Schlagzeilen sensibilisiert und erfragen ihre Rückkaufswerte. Neben den Ausgleichszahlungen infolge des BGH-Urteils und der möglichen Rückwirkung der garantierten Rückkaufswerte entstünde hier die dritte Front, welche die Versicherer mit Milliarden-Rückstellungen zu stabilisieren hätten.

Und die Branche? Sie demonstriert Gelassenheit und setzt auf die Revision. Der betroffene Versicherer sieht nicht mal einen Anlass, in Zukunft auf gezillmerte Tarife zu verzichten. Doch hört man sich um, sind die Argumente dünn. „Ausnahmefall“ heißt es, „unsaubere Begründungen“ und „wird vor Reinecke keinen Bestand haben“. Das ist reiner Zweckoptimismus. An die Beteuerung vom Ausnahmefall mag man nicht glauben. Und es stimmt zwar, dass das Urteil nicht durchgängig sauber begründet ist – besonders bezüglich der Portabilität und der strengen Definition der Wertgleichheit –, aber auch die Korrektur dieser Begründungen dürfte kaum zu einem wesentlich anderen Urteil führen.

Besondere Schutzwürdigkeit in der bAV

Auch verweist man gern darauf, dass nach der VVG-Reform die Zillmerung über fünf Jahre gesetzlich etabliert sein werde. Doch ist die Kernfrage grundsätzlicher: Warum eine Arbeitnehmerin mit einem Brutto-Gehalt von 2.000 Euro überhaupt Tausende Euro für ihre Entgeltumwandlung zahlen soll, ist für jeden gesunden Charakter nicht nachvollziehbar, gleich in welchem Zeitraum dies geschieht. Zu Recht hat das LAG die Schutzwürdigkeit der Arbeitnehmer in der bAV betont.

Ohne eine funktionierende bAV wird die Altersarmut nach Deutschland zurückkehren, mit Folgen auch für die öffentlichen Haushalte. Die bAV verdient daher politische Förderung. Jedoch zeigt dieser Fall, dass eine Selbstreinigung der Branche ebenso nottut, will man bei Medien, Öffentlichkeit und Politik nicht seine Glaubwürdigkeit riskieren. Insofern wäre eine Niederlage vor dem BAG vielleicht sogar hilfreich. Doch zunächst scheint die Branche durch Rückzugsgefechte erneut Gestaltungsspielräume zu verschenken. Lieber spielt man jetzt va banque, und ihr letzter Joker ist der 3. Senat des BAG. Wer hätte gedacht, dass ausgerechnet Richter Reinecke so schnell zum Hoffnungsträger einer ganzen Branche wird?

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