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Pascal Bazzazi: Quälendes Warten auf den Erkenntnisgewinn

Veröffentlicht am:  03. Mai 2007
— Autor: Pascal Bazzazi

Der kurzsichtige Versuch der Politik, die sozialen Sicherungssysteme auf Kosten der bAV zu sanieren, wird scheitern. Offen ist nur, ob und wann auch der Gesetzgeber endgültig zu dieser Erkenntnis gelangen wird. Solange die strukturellen Defizite vor allem unseres Gesundheitswesens nicht korrigiert sind, wird eine Verbesserung der Einnahmeseite immer nur kurzfristige Entlastung bringen und die Probleme mit wachsender Dimension in die Zukunft verlagern. Nach dem Schlag durch das GKV-Modernisierungsgesetz 2004 wäre das Ende der Entgeltumwandlung dann ein weiterer Kollateralschaden, den die bAV für die Versäumnisse im Gesundheitswesen zu tragen hat.


bAV von mehreren Seiten unter Druck


Angesichts dessen gerät bei der strategischen Perspektive der bAV zuweilen fast in den Hintergrund, dass diese in weiten Teilen ein versicherungsförmiges Geschäft ist und Entwicklungen im Versicherungswesen auch auf die bAV wirken. Solvency II, garantierte Rückkaufswerte, neue Transparenzvorschriften und die Beteiligung der Versicherten an stillen Reserven machen auch vor der bAV nicht halt, wenn vielleicht auch in abgeschwächter Form. Wenn sich aber die Rahmenbedingungen der bAV im Speziellen und des Versicherungswesens im Allgemeinen verschärfen, werden zuallererst die Versicherer die Folgen zu spüren bekommen.

Während die Branche daher schon Konstruktionen ersinnt, durch Umwidmung von Gehaltsbestandteilen die bAV im Spiel zu halten – und damit nebenbei die Haftungsproblematik für die Unternehmen weiter ausdehnt –, dürfte so mancher Arbeitgeber den Wegfall der Beitragsbefreiung deutlich entspannter betrachten. Den Rechtsanspruch auf eine bAV auszuhebeln, könnte zu verführerisch sein. Das Szenario ist ebenso simpel wie zielführend: Mit Verweis auf die Doppelverbeitragung wird die Entgeltumwandlung jedem halbwegs klar denkenden Arbeitnehmer wegberaten, eine arbeitgeberfinanzierte bAV aber nicht angeboten. Schon steht die betriebliche Vorsorge samt ihren Vorschriften, Regularien und Haftungsfragen draußen vor der Tür. Auch wenn durch diese Tür dann im Gegenzug die Altersarmut hereinkommt, muss die Frage erlaubt sein: Ist es nicht die soziale – und damit vornehmste – Aufgabe der Unternehmen in Deutschland, führende Technologien und Marktstrategien zu entwickeln, profitabel zu wirtschaften und damit Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern, kurz: auch in der Globalisierung am Standort Deutschland zu überleben? Durch das Versagen der Politik auch in der Renten- und Bevölkerungspolitik droht in Deutschland neue Altersarmut, mit allen Konsequenzen nicht zuletzt für die öffentlichen Haushalte. Dass aber ausgerechnet die ohnehin in hartem internationalen Wettbewerb stehenden Unternehmen hier zuständig sein sollen, ist nicht ohne Weiteres einzusehen. Wenn schon, dann sollten stabile und berechenbare Rahmenbedingungen ebenso selbstverständlich sein wie eine angemessene, systematische Förderung und kalkulierbare Haftungsregeln. Aber wenn maßgebliche Stimmen in der Wissenschaft beispielsweise die Beitragszusage immer noch als Zumutung für den Arbeitnehmer betrachten, da sie das Investment-Risiko auf den wirtschaftlich Schwächeren verlagere, muss das standortpolitisch Sorgen bereiten.

Dass Franz Müntefering da schon mal die Tarifparteien auffordert, in der bAV nicht nur auf staatliche Anreize zu warten, sondern sich auch selbst in der Verantwortung zu sehen, belegt die erstaunliche Sichtweise der Politik auf die Problematik. Denn warum sollte sich ein Unternehmer in die Untiefen der bAV wagen, wenn es dafür keinen finanziellen Anreiz gibt? Warum sollte ein Arbeitnehmer eingeschränkte Anlage- und Kapitalisierungsmöglichkeiten hinnehmen, wenn dafür jede Förderung ausbleibt? Dann wäre eine einfache Auszahlung als Lohn und Gehalt attraktiver. Des Ministers Aussagen sind nur noch einen Gedankenschritt vom Obligatorium entfernt.


Sollte die Judikative so oft die Weichen stellen?


Als Unternehmer weiß man ohnehin kaum noch, was man sich wünschen soll: eine weitere Regulierungsdichte, um die bAV „herausberaten“ zu können? Oder eine Systematisierung und Verstetigung der Rahmenbedingungen, damit betriebliche Vorsorge sachgerecht möglich ist? Der jetzige Zustand ist jedenfalls für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer höchst unbefriedigend und hat bereits Schaden angerichtet. Dem Staat dagegen, der faktisch nur mithilfe der bAV die Wiederkehr der Altersarmut aufhalten kann, sollte die Wahl nicht schwerfallen. Es bleibt die Hoffnung auf den Erkenntnisgewinn.

Ein Blick zurück lässt diese aber schwinden. In den vergangenen Jahren hat sich der Gesetzgeber schließlich des Öfteren sehenden Auges mit auch verfassungsjuristisch zweifelhaften Maßnahmen in prekäre Situationen gebracht, aus denen ein Ausweg zu finden für ihn immer schwieriger wird. Besteuerung von Alterseinkommen, Beteiligung an stillen Reserven, Sozialabgaben auf Betriebsrenten und bald vielleicht die Ungleichbehandlung der Entgeltumwandlung: Es stimmt nachdenklich, dass in Deutschland nicht Regierung und Gesetzgeber, sondern das Verfassungsgericht – in immer kürzerer Folge – die Weichen in der Altersvorsorge stellen muss.


Von Pascal Bazzazi, freier Journalist.

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