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24. - 25. September 2008
aba-Seminar: Kapitalanlageprozess in betrieblichen Versorgungseinrichtungen



 
 
„Die bAV ist auch für den Staat der beste Weg”

Veröffentlicht am:  03. Mai 2007
— Dr. Boy-Jürgen Andresen

Die Zukunft der Entgeltumwandlung steht auf dem Spiel, die Doppelverbeitragung droht. Die kommenden Monate werden entscheiden. „Vielleicht wird man am Ende feststellen, dass unter allen denkbaren Lösungen die bestehende doch die sinnvollste und unbürokratischste ist”, sagt Dr. Boy-Jürgen Andresen in unserer Rubrik Redezeit.

Fragen: Pascal Bazzazi
Antworten: Dr. Boy-Jürgen Andresen, Vorstandsvorsitzender der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V.

dpn: Herr Dr. Andresen, kommt die betriebliche Altersversorgung (bAV) in den Überlegungen deutscher Politiker zu kurz?

Andresen: Seit Walter Riester seinerzeit zugegeben hat, dass die gesetzliche Rente zur Vermeidung der Altersarmut nicht mehr ausreicht, ist die Politik für die Bedeutung der betrieblichen Vorsorge sensibilisiert. Das sehen wir auch daran, wie sehr sich Arbeitsminister Müntefering mit dem Richtlinienentwurf der EU-Kommission und der Problematik der Entgeltumwandlung befasst.


dpn: Aber fassen wir die akuten Baustellen einmal zusammen: Wegfall der Beitragsfreiheit in der Entgeltumwandlung ab 2009, EU-Richtlinie ante portas, eine sich ausweitende Haftungsproblematik und zunehmende Komplexität. Ist die bAV in Deutschland nicht doch in der Defensive?

Andresen: Das denke ich nicht. Die Zukunft der Entgeltumwandlung wird erst in den kommenden Monaten entschieden, und ich bin zuversichtlich, dass eine praktikable Lösung gefunden wird; das Richtlinienvorhaben der EU konnte auch schon wesentlich entschärft werden. Was die vielfach kritisierte Vielfalt der bAV angeht, so beinhaltet sie auch enorme Chancen. Jeder Arbeitgeber kann das für ihn passende System wählen. Gerade kleinere Unternehmen können so Verwaltungsaufwand und Haftungsrisiken minimieren. Das wird zu oft übersehen. Richtig ist aber, dass alle Beteiligten verlässliche Rahmenbedingungen benötigen und eine zu hohe Regulierungsdichte abschreckend wirkt. Hier ist in den vergangenen Jahren zweifelsohne bereits Porzellan zerschlagen worden. Sollten wir im Zuge weiterer Regulierungen so weit kommen, dass die dritte Schicht der Altersvorsorge irgendwann attraktiver wird als die effizientere bAV, dann befinden wir uns in Deutschland in einer wahrhaft einmaligen Situation. Denn das finden Sie aus guten Gründen in keinem anderen Industrieland der Welt.


dpn: Die Zukunft der Entgeltumwandlung ist ja das derzeit alles beherrschende Thema. Aber hört man Franz Müntefering dieser Tage, scheint er geradezu darauf zu warten, dass ihm die Branche eine akzeptable Anschlusslösung vorschlägt.

Andresen: Richtig, der Minister hat schon länger – schon auf unserer aba-Tagung 2006 – geäußert, dass er einer vernünftigen Lösung nicht im Wege stehen wird und für Vorschläge offen ist.


dpn: Und was schlagen Sie ihm vor? Bisher sind im Markt eher Sorgen und Bedenken zu vernehmen als Vorschläge.

Andresen: Es kommt nicht drauf an, monatelang Forderungen zu erheben, sondern man muss zu dem Zeitpunkt, wo politische Entscheidungen konkret anstehen, mit vernünftigen Vorschlägen präsent sein. Wir denken, dass die politische Meinungsbildung erst im Frühsommer in ihre heiße Phase eintreten wird.


dpn: Gibt es denn schon konkrete Vorschläge, auch wenn Sie diese der Politik erst im Frühsommer präsentieren wollen?

Andresen: Natürlich haben wir bei der aba schon zahlreiche Modelle diskutiert und bewertet. Auf der Arbeitsebene der Ministerien besprechen wir diese Dinge schon seit Jahren. Wir sind im Gespräch mit den Spitzenverbänden, die aba hat hier ja immer auch eine moderierende Funktion. Aber selbst im DGB gibt es noch unterschiedliche Auffassungen zur Entgeltumwandlung. Derzeit stellen wir erst einmal unser fachliches Know-how den Sozialpartnern zur Verfügung, und wir werden bald zu gemeinsamen Gesprächen einladen. Ziel muss es sein, dann, wenn es darauf ankommt, abgestimmt argumentieren zu können. Wenn es gelingt, dass BDA, DGB und aba eine gemeinsame Linie finden, nimmt das Gewicht unserer Vorschläge natürlich deutlich zu.


dpn: Würden Sie denn zum jetzigen Zeitpunkt schon ausschließen, dass die Beitragsfreiheit in der Entgeltumwandlung 2009 noch besteht? Schließlich sind 2009 Bundestagswahlen, und da sieht ein Nettoabzug auf den Gehaltsabrechnungen von Millionen von Wählern ja nicht gut aus. Außerdem füllt der derzeitige Aufschwung die öffentlichen Kassen.

Andresen: Ich schließe noch gar nichts aus. Im Augenblick gibt es nur wenig Anzeichen für einen Sinneswandel beim Gesetzgeber, zumindest wenn man den öffentlichen Äußerungen folgt. Jedoch ist die Entgeltumwandlung der Dynamikträger in der betrieblichen Vorsorge der letzten Jahre. Die Förderung der bAV ist schließlich ein erklärtes Ziel des Gesetzgebers. Und in der Praxis entsteht eine bAV in vielen Betrieben zunächst mit der Entgeltumwandlung, erst später entscheiden sich viele Arbeitgeber für zusätzliche Leistungen. Wenn man das nicht blockieren will, muss man die Beitragsbefreiung beibehalten – nicht zuletzt zur Vermeidung eines Obligatoriums, das auch Minister Müntefering nicht will. Und als Arbeitsminister wird er sich genau überlegen, ob er mit einer Doppelverbeitragung ausgerechnet denen eine Vorsorgemöglichkeit nehmen will, für die die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung die einzige wirksame Förderung darstellt. Vergessen wir nicht, dass viele Kommunen schon seit Jahren die Entgeltumwandlung betreiben. Einige Bundesländer haben jetzt 2007 gerade erst damit begonnen. Die müssten sie dann direkt wieder einstellen. Auf der anderen Seite steht die Sorge um die Beiträge der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Wie dem auch sei, der Gesetzgeber steht hier vor keiner einfachen Entscheidung.


dpn: Bezüglich der Einnahmeausfälle der Sozialversicherung wird die Zahl von circa zwei Milliarden Euro für 2007 genannt, und genau um diese Summe dürfte es dem Minister gehen. Wird denn dieses Geld jemals bei den Kassen ankommen?

Andresen: Um die genauen Folgen einer Verbeitragung abschätzen zu können, ist das jüngste Gutachten von Professor Börsch-Supan sehr aufschlussreich. Es zeigt ganz deutlich, dass die Kassen mit diesem Mittelaufkommen keinesfalls rechnen können. Natürlich würden mehr Beiträge abgeführt, aber nicht ansatzweise in dem erhofften Umfang. Zudem, hierauf weist Professor Rürup immer zu Recht hin, käme es nur zu einer kurzfristigen Verbesserung der Liquidität der Rentenkasse. Gleichzeitig entstünden neue Rentenanwartschaften, die wiederum die jüngere Generation zu schultern hätte. Kurzum: Eine nachhaltige Verbesserung der Situation der gesetzlichen Rentenversicherung ist so nicht zu erreichen. Nachhaltig wäre allenfalls der Schaden für die bAV. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass die Betriebsrentner schon heute jährlich rund 4,5 Milliarden Euro an die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Ihre Belastung hat sich somit seit 2003 verdoppelt.


dpn: Das Gutachten prognostiziert, dass die Unternehmen auf andere Lösungen ausweichen würden, namentlich auf die Umwidmung der Beiträge in eine arbeitgeberfinanzierte bAV und auch auf Zeitwertkonten. Aber würde die Politik das dauerhaft zulassen?


Andresen:
Das ist schwer zu sagen. Aber falls sie das nicht will, hätte sie sich direkt auch mit diesen Themen zu befassen. Jedoch ist beides vom Gesetzgeber explizit favorisiert worden. Vor allem die Arbeitgeberfinanzierung ist sozialpolitisch sinnvoll und erwünscht und damit alles andere als ein Umgehungstatbestand. Auch die Zeitwertkonten haben ihren Sinn, hier sollte man sich allerdings nicht darauf verlassen, dass man sie dauerhaft und entgegen ihres originären Zweckes als Vehikel für eine beitragsfreie Übertragung in die bAV nutzen kann. Wenn man den Störfall zur Regel macht, dann wird die Regulierungsdichte bei den Zeitwertkonten schnell zunehmen.


dpn: Das heißt aber unterm Strich: Egal zu welcher Lösung der Gesetzgeber kommen wird – die zwei Milliarden Euro werden bei den Kassen nicht ankommen?

Andresen: Nein, zumindest nicht in dieser Größenordnung. Die Sozialkassen auf Kosten der betrieblichen Vorsorge sanieren zu können, ist ohnehin ein Irrglaube. Vielleicht wird man am Ende feststellen, dass unter allen denkbaren Lösungen die bestehende doch die sinnvollste und unbürokratischste ist. Aber natürlich gibt es auch andere Fördermöglichkeiten, über die nachzudenken lohnt. Ein Beispiel: Wenn der Gesetzgeber die arbeitgeberfinanzierte Vorsorge fördern will, könnte er den Betriebsausgabenabzug für Unternehmen erhöhen, die einen gesetzlich zu definierenden Durchdringungsgrad erreichen. Denkbar und wirklich wünschenswert wäre es auch, den Paragrafen 3 Nummer 63 zu erweitern, vielleicht auf sechs oder acht Prozent.


dpn: Wenn aber die Politik sich gerade anschickt, aus Kostengründen die Fördermöglichkeiten auf der einen Seite zu kassieren, warum sollte sie sie dann auf der anderen ausweiten?

Andresen: Dann denkt die Politik aber kurzfristig, wenn es nur um die zwei Milliarden Euro geht. Seit mehreren Jahrzehnten sind wir in Deutschland weitestgehend von Altersarmut verschont. Aber praktisch alle wissenschaftlichen Prognosen prophezeien uns, dass wir in 20 Jahren mit dem Problem wieder konfrontiert sein werden. Dies wird nicht zuletzt ein Kostenproblem der öffentlichen Hand entweder durch Sozialleistungen oder durch Zuschüsse zur Rentenkasse. Und hier ist jeder Euro, den der Staat ausgibt, für seinen Haushalt vollständig verloren. Wenn aber der Staat – sei es über Steuern oder über Sozialabgaben – die betriebliche Vorsorge fördert, muss er für diese Anreize nur einen Teil der insgesamt so erzielten Versorgung aufbringen. Der größte Teil stammt ja aus Mitteln des Unternehmens oder des Arbeitnehmers. Sozialhilfe und Zuschüsse zur Rentenkasse zahlt der Staat komplett, in der bAV kostet ihn das nur die Förderung. Wenn der Staat mit begrenzten Mitteln ein vernünftiges Versorgungsniveau der Bevölkerung sicherstellen will, ist und bleibt die betriebliche Vorsorge der beste Weg dazu.


dpn: Zur Portabilitätsrichtlinie: Der Vorschlag der EU-Kommission droht die bAV von einem personalpolitischen Instrument zu einer monetären, verwaltungsintensiven Leistung zu degenerieren. Nun hieß es jüngst aus dem Arbeitsministerium, „handzahm“ solle sie werden. Kann man schon Entwarnung geben?

Andresen: Entwarnung ist sicher das falsche Wort, und wir wollen den Tag nicht vor dem Abend loben. Die praxisgerechteren Vorschläge, zu denen man unter finnischer und deutscher Ratspräsidentschaft gekommen ist, sind im Wesentlichen der Aufklärungsarbeit Deutschlands zu verdanken. Wir haben hier die Sprengkraft des ersten Entwurfs sehr früh erkannt. In Brüssel sind wir dann frühzeitig vorstellig geworden und konnten die europäischen Partner für die Problematik sensibilisieren, die sie teilweise noch stärker treffen würde als uns in Deutschland, beispielsweise Frankreich und Portugal. Hier hat unsere Zusammenarbeit mit dem Ministerium und der deutschen ständigen Vertretung vor Ort hervorragend funktioniert. Doch eins ist klar: In Brüssel muss man immer mit allem rechnen.

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