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Allzu Bizarres aus dem Bazar von Brüssel?

Veröffentlicht am:  01. März 2007
— Klaus Stiefermann, aba, Geschäftsführer

Klaus Stiefermann steht der EU-Portabilitätsrichtlinie trotz der Verbesserungsvorschläge unter finnischem Ratsvorsitz weiter skeptisch gegenüber. Der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V.

(aba) beklagt Differenzen in den Grundauffassungen: „Die Kommission begreift die bAV als monetären Entgeltbestandteil. In Deutschland ist die bAV jedoch ein Mittel der Personalpolitik“, sagte Stiefermann auf dem Forum Alterssicherung 2007 des HDI Gerling-Konzerns am 8. Februar in Köln.

Die Richtlinie könnte in ihrem derzeitigen Entwurf zwar der Mobilität der Arbeitnehmer dienen, dürfte die Verbreitung der bAV und das Versorgungsniveau aber hemmen, folgerte Stiefermann weiter. Da die Kommission die Portabilität einer bAV fördern will, bevor deren Verbreitung an sich überhaupt zufriedenstellende Ausmaße erreicht hat, mache sie den zweiten Schritt vor dem ersten.

Besonders kritisiert Stiefermann die geplanten Regelungen zu den Unverfallbarkeitsfristen, den ausufernden Informationspflichten der Arbeitgeber und zum Werterhalt, der aller Erfahrung nach in einer Dynamisierung münden dürfte. Die aba sieht erhebliche Kosten für die deutsche Wirtschaft voraus, laut ihren Berechnungen würde allein die schnellere Unverfallbarkeit von maximal zwei Jahren für Kostensteigerungen von bis zu fünf, bei labilen Beständen von bis zu 20 Prozent führen.


Furcht vor geringerem Versorgungsniveau


Im Endeffekt dürften die Leidtragenden die Arbeitnehmer sein. Denn schlussendlich werden die Unternehmen kostenneutrale Lösungen suchen, sei es indem sie Versorgungswerke schließen oder Zusagen senken. Mittelfristig würde durch die Brüsseler Regulierung das Versorgungsniveau deutschland- und europaweit zurückgehen, prophezeit Stiefermann. Die aba fordert daher ausreichende Übergangsfristen und die Ausklammerung bestehender Zusagen. Die Übertragbarkeit sollte nur Kapitalwerte betreffen, an Obergrenzen gebunden sein und den Altarbeitgeber enthaften. Die Informationspflichten sollten sich auf den Übertragungswert beschränken.

In der Tat wäre eine Verabschiedung des derzeitigen Entwurfs für die bAV in Deutschland ein schwerer Schlag. Schon jetzt ist sie angesichts ihrer Regulierungsdichte nicht leicht zu vermitteln. Wenden sich die Arbeitgeber jedoch ab, dann könnte die leidige Diskussion um ein Obligatorium wieder aufflammen. Jedoch rechnet auch Stiefermann zumindest nicht mehr mit dem Schlimmsten. Schließlich ist im EU-Rat Einstimmigkeit nötig, und neben den Deutschen erkennen namentlich Niederländer, Briten und Portugiesen die Brisanz des Kommissionsentwurfs. Unter dem engagierten deutschen Ratsvorsitz dürfte es zwar zu einem Ergebnis kommen – was aber am Ende auf dem „Bazar von Brüssel“ rauskommt, dessen kann man sich nie sicher sein.


Tacke fordert klare Richtung



Auf der gleichen Veranstaltung warf Karsten Tacke der Bundesregierung vor, nicht zu wissen, wohin sie in der Altersvorsorge wolle: „Zu viele Fragen bleiben offen“, kritisiert der Geschäftsführer Gesamtmetall. Beantwortet ist für ihn dagegen die Frage nach der Sozialverbeitragung der Entgeltumwandlung, denn die wird kommen, im besten Falle muss sich der Markt auf eine Verschärfung einstellen, so Tacke.

Karsten Tacke, Gesamtmetall, Geschäftsführer


Sollte er Recht behalten, und davon ist nach Lage der Dinge auszugehen, dann dürfte das Resultat eine kräftige Verschiebung in der Vorsorgelandschaft sein: weg von der Entgeltumwandlung, hin zur privaten Vorsorge und zur arbeitgeberfinanzierten bAV. Der Rechtsanspruch dürfte daran wenig ändern, denn die Aussicht auf eine Doppelverbeitragung dürfte jeden Arbeitnehmer schnell überzeugen, auf eine Umwandlung zu verzichten. Im Gegenteil, ab 2009 dürfte die Stornowelle einsetzen. Auch hier ist zu hoffen, dass die Politik auf die sich abzeichnende Entwicklung nicht wieder mit der Idee des Obligatoriums reagiert.


Private Riester-Leistungen beitragspflichtig in der Sozialversicherung?


Folgt man den Aussagen Tackes, scheint aber nicht nur die Politik orientierungslos zu sein. So äußerten die Sozialversicherungsträger, dass die Leistungen des Riester-Modells der Metall- und Elektroindustrie beitragspflichtig sein werden, obwohl es sich nicht um betriebliche, sondern um private Riester-Verträge handelt. Umgekehrt soll eine Umwidmung der Vermögenswirksamen Leistungen (VL) in Arbeitgeberbeiträge zur bAV auch nach 2008 sozialversicherungsfrei bleiben.

Zur Erinnerung: In dem Tarifvertrag haben Gesamtmetall und IG-Metall der Entwicklung nach 2008 Rechnung getragen, indem die VL in einen über den Arbeitgeber organisierten privaten Riester-Vertrag fließen oder alternativ in Beiträge zur arbeitgeberfinanzierten bAV umgewidmet werden.

Die Aussage der Sozialversicherungsträger zur Beitragspflicht ist zwar unverständlich, anfechtbar ist sie allerdings erst, wenn die erste Rente eines solchen privaten Riester-Vertrages mit Beiträgen belegt wird, und das wird noch Jahre dauern. Fest steht dafür schon heute, dass auch diese geschickte Verwendung der VL von 319,08 Euro pro Jahr die Versorgungslücke nach 2008 nicht wird schließen können, dessen ist man sich auch bei Gesamtmetall bewusst.

PBA

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