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Die große Furcht vor den Milliardenrückstellungen

Veröffentlicht am:  01. März 2007
— Prof. Wolf Rüdiger Heilmann, GDV

Sollte der gegenwärtige VVG-Entwurf der Bundesregierung Gesetzeskraft erhalten, sieht Prof. Wolf Rüdiger Heilmann wegen der Rückwirkung bei den Mindestrückkaufswerten Milliardenrückstellungen auf die Lebensversicherer zukommen.

Der Geschäftsführer Lebensversicherung des GDVs sprach auf dem MCC-Kongress „Zukunftsmarkt Altersvorsorge 2007” Mitte Februar in Köln von einem „automatischen Schmidt-Tobler-Effekt”. Gegenstand der Diskussion sind Lebensversicherungsverträge ab dem Jahr 2002 (die älteren Verträge sind ohnehin von dem BGH-Urteil betroffen), bei denen die Stornohaftung für die Vermittler bereits abgelaufen ist.

Würden bei diesen Verträgen nun die Rückkaufswerte dem derzeitigen Gesetzesentwurf folgend festgelegt, so würde die Summe aus diesem Rückkaufswert und der schon geleisteten Provision regelmäßig das Deckungskapital des einzelnen Vertrages deutlich übersteigen. In der Tat dürften sich einige der erfahreneren Aktuare in der Branche dann mit einem unerwünschten Deja-vu konfrontiert sehen.


Garantierte Rückkaufswerte bereiten Kopfschmerzen


Aber auch die Regelung zu den garantierten Rückkaufswerten an sich bereitet dem GDV weiter Kopfschmerzen: Ein jederzeit zu garantierender Rückkaufswert würde die Versicherer zu einer niedrigvolatilen Asset Allocation zwingen. Im Prinzip könnten die Versicherer dann nur noch in Cash und Bonds investiert sein, und bei letzteren droht sogar noch Gefahr durch spekulativ ausgerichtete Kunden. Kündigen diese gezielt bei deutlich gestiegenen Kapitalmarktzinsen, profitieren sie trotz der gesunkenen Marktwerte der Anleihen von einem höheren garantierten Rückkaufswert, da die dann entstandenen stillen Lasten nicht in die Berechnung einbezogen werden dürfen. Auf die Problematik hatte Ende Januar bereits die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hingewiesen und daher ihre Unterstützung für den Vorstoß der Association of International Life Offices (AILO) ausgedrückt. Die in der AILO organisierten vornehmlich britischen Versicherer hatten bereits Nachbesserungen gefordert. Diese unterstütze der GDV grundsätzlich, fordere aber eine Lösung, die umgekehrt nicht zu einer „Inländerdiskriminierung” führe, so Heilmann im Gespräch mit dpn.


Zeitwertkonten kein Ersatz für Entgeltumwandlung


Keine Veranstaltung in diesen Monaten, auf der die kommende Verbeitragung der Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) nicht Gegenstand heißer Diskussionen ist. Versicherer und Berater, Funktionäre und Lobbyisten: An einen Aufschub glaubt kaum noch einer der Marktteilnehmer. Echte Alternativen sind aber Mangelware. Stefan Recktenwald, Geschäftsführer bei Dr. Dr. Heissmann, glaubt jedenfalls nicht an die dauerhafte Wirksamkeit einiger der im Markt derzeit diskutierten Umgehungsmodelle. Dies betrifft vor allem das Ausweichen auf Zeitwertkonten mit der Absicht der späteren sozialversicherungsfreien Übertragung in die bAV. Dies wird der Gesetzgeber dauerhaft nicht als Schlupfloch zulassen, ist sich Recktenwald sicher.


Mehr arbeitgeberfinanzierte bAV?


Eine Stornowelle ab 2009 ist also absehbar, sobald die Arbeitnehmer mit dem Liquiditätsabfluss von 15 bis 20 Prozent auf ihren umgewandelten Beitrag auf ihren Gehaltsabrechnungen konfrontiert werden. Bedauerlich ist, dass die Versorgungslücke vornehmlich die Bezieher kleiner Einkommen treffen wird, bei denen die Gefahr der Altersarmut am größten ist, betont Recktenwald. Dagegen hat für Gehälter jenseits der Beitragsbemessungsgrenze schon bisher die Beitragsbefreiung keine Rolle gespielt.

Andere Lösungen als Zeitwertkonten hält Recktenwald für vielversprechender. So dürfte die arbeitgeberfinanzierte bAV stärker in den Fokus rücken. Dies muss für die Unternehmen nicht unbedingt mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, etwa wenn vermögenswirksame Leistungen durch Beiträge für die bAV ersetzt werden. In der Metall- und Elektroindustrie beispielsweise wurde dies per Tarifvertrag eröffnet (vergleiche Artikel Seite 8).


Was soll die Leidenschaft entfachen?


Ob aber arbeitgeberfinanzierte Modelle die Lücke werden wirklich schließen können, darf bezweifelt werden. Im Gegenteil, die Unternehmen dürften sich zunehmend fragen, warum sie im Tausch gegen gesparte Sozialabgaben nicht nur erheblichen Verwaltungs-, Informations- und Beratungsaufwand, sondern vor allem die jahrzehntelange Haftungsproblematik hinnehmen sollen. Eine EU-Richtlinie, die die Besonderheiten der deutschen bAV ignoriert, möglicherweise gepaart mit einer unglücklichen Umsetzung durch die Bundesregierung, dürfte die Leidenschaft der Arbeitgeber für die bAV weiter begrenzen.

Summa Summarum stelle man sich also folgendes Szenario ab 2009 vor: Auf der einen Seite ein faktisch bedeutungsloser Rechtsanspruch auf eine Entgeltumwandlung, die infolge der Doppelverbeitragung in der Sozialversicherung höchstens noch unter dem Gesichtspunkt der Beraterhaftung eine Rolle spielt. Auf der anderen Seite eine arbeitgeberfinanzierte bAV mit einer abschreckenden Regulierungsdichte, gepaart mit einer Degeneration der bAV von einem personalpolitischen Instrument zu einem rein monetären Incentive-Tool infolge einer Brüsseler Überregulierung. Vielleicht wird dann der Satz von Franz Müntefering, Balalaika spielen schütze gegen Altersarmut, bald mehr Realitätsgehalt bekommen, als dem Minister lieb ist.

PBA

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