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Custodians: unverpflichtet in der Pflicht

Veröffentlicht am:  08. Januar 2007

Die Custodians haben in Sachen Sammelklagen keine Treuepflicht, wie etwa die KAGen, kommen aber trotzdem kaum mehr um das Thema herum.

Über Vergleiche bei US-Sammelklagen scheinen alle von dpn befragten Custodians – BHF BNY Securities Services, BNP Paribas, HSBC Trinkaus & Burkhardt und JPMorgan – zu informieren; sie selbst werden aber von sehr unterschiedlichen Quellen informiert: häufig nur von den US-Lagerstellen und über Euroclear und Clearstrem, seltener über eigens beauftragte externe spezialisierte Datenanbieter, und noch seltener von KAGen, jedenfalls nicht systematisch.

Die KAGen selbst fragen spürbar häufiger nach Informationen zu Vergleichen, davon berichten die Custodian-Vertreter fast unisono.


Hui bei Class Actions, pfui bei KapMuG-Klagen


Dass die Informationen über Vergleiche vollständig sind, garantiert derzeit freilich kein Custodian. Für die US-Sammelklagen scheinen die Prozesse deutlich eingespielter zu sein als für Klagen nach dem KapMuG: Hier ist die Informationslage noch sehr dünn. Wen die Custodians systematisch aktiv informieren, unterscheidet sich ebenfalls: Alle Kunden, oder nur die es angeht (die also während der Class Period Wertpapiere hielten), oder auch nur die es anging (die also damals Wertpapiere bei dem Custodian verwahren ließen, zwischenzeitlich aber zu einem anderen Custodian gewechselt sind). Einen kompletten Filing Service im Sinne eines Wohlfühlpakets, bei dem der Kunde recht wenig selbst machen muss, bieten HSBC Trinkaus & Burkhardt und JPMorgan an. Bei BNP Paribas soll das ab dem zweiten Quartal 2007 ein externer Dienstleister machen; dieser Dienstleister wird auch eigens dafür mandatiert, Informationen garantiert vollständig zu liefern (ein so genanntes externes Legal Portfolio Monitoring).


Auf dem Weg zum Hygienefaktor


Fazit: „Kriegsentscheidend“ ist das Thema für die Custodians in Deutschland noch nicht, gerade auch, weil die noch wenigen institutionellen Endinvestoren das Thema tendenziell über eine KAG abdecken. Ob ein Custodian ein „Sammelklagen-Wohlfühlpaket“ anbieten kann oder nicht, das könnte trotzdem recht schnell schon zum Knock-out-Kriterium für Auswahlverfahren werden, auch hierzulande. Dafür spricht, dass etwa BNP Paribas mit Hochdruck daran arbeitet – „hauptsächlich getrieben von europäischen und vor allem britischen Investoren“, wie es dort heißt.

MRO

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