„Linke Tasche, rechte Tasche“
Veröffentlicht am: 08. Januar 2007
Wenn der Aktionär von seiner Gesellschaft Schadenersatz bekommt, schadet er sich letztlich wieder selbst; es sei denn, die Klage trifft die Organe der Gesellschaft. So argumentieren häufig Klagegegner. „Dieses Argument – linke Tasche, rechte Tasche – zieht schon aus zwei Gründen nicht“, sagt Klaus Rotter.
Erstens könnten jedenfalls bei bewussten Täuschungen die Organe mitverklagt werden. Zweitens: Selbst wenn Organe nicht mitverklagt werden, stünde bei einer erfolgreichen Musterklage definitiv fest, dass ein Organ grob fahrlässig gehandelt hat. Das Organ ist der Gesellschaft im Innenverhältnis aber bereits bei leichter Fahrlässigkeit schadenersatzpflichtig.
Funktioniert die Corporate Governance, dann holt sich die Gesellschaft den Schaden zurück – wie im Falle EM.TV. Dieses Argument zieht also nur noch, wenn vom Organ nichts zu holen ist. Auch bei den Class Actions in den USA werden die Organe, Wirtschaftsprüfer und Investmentbanken regelmäßig mitverklagt, die dagegen meistens auch wieder versichert sind. In den USA gibt es also noch mehr Töpfe als hierzulande.
MRO
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