Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2007 vorgelegt, aus dem sich eine wichtige Klarstellung im Hinblick auf die lohnsteuerliche Behandlung von Contractual Trust Arrangements (CTAs) ergibt. In Paragraf 3 Nr. 65 c) des Einkommensteuergesetzes soll künftig geregelt werden, dass der Erwerb von Ansprüchen durch den Arbeitnehmer gegenüber einem Dritten – also zum Beispiel einem CTA-Treuhänder – im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder in vergleichbaren Fällen steuerfrei ist, soweit der Dritte neben dem Arbeitgeber für die Erfüllung von Ansprüchen auf Grund bestehender Versorgungsverpflichtungen oder Versorgungsanwartschaften gegenüber dem Arbeitnehmer und dessen Hinterbliebenen einsteht. Diese Regelung soll ausdrücklich auch für die Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeit oder einem Arbeitszeitkonto gelten. Die Steuerfreiheit soll nicht nur für neue Fälle gelten, sondern auch alle noch offenen Fälle erfassen. Der Gesetzesentwurf soll am 23. September vom Kabinett beschlossen werden.
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