Als er 2002 den Anspruch auf Entgeltumwandlung einführte, wollte der Gesetzgeber vor allem eines: Die betriebliche Altersversorgung (bAV) wieder auf Trab bringen. Reiften auch nicht sämtliche Blütenträume, so wehte in den Betriebsrentensystemen doch ein frischer Wind. Aber wie so oft schlug das Pendel nun sehr weit zur anderen Seite aus. Die Konsequenz: Wer heute von bAV spricht, meint meist die Entgeltumwandlung. Arbeitgeberfinanzierte Rentenzusagen stehen dagegen im Hintergrund. Zeit, das zu ändern – solche Stimmen hört man immer häufiger. Doch werden sie in der Wirtschaft Gehör finden?
Die Archivsuche und der Bezug von dpn ist kostenfrei für Personen, die in der institutionellen Pensions- & Investmentindustrie arbeiten. Bitte melden Sie sich hier an.
Wenn Sie schon ein registrierter Benutzer sind, geben Sie bitte Ihr Passwort ein.