Bernd Kühlein
Veröffentlicht am: 02. März 2003
1 Wie beurteilen Sie den Verlauf des Pensionsfonds als Durchführungsweg bis dato?
Der Pensionsfonds als Durchführungsweg ist mir noch zu eng angelegt. Unsere Bemühungen, den Pensionsfonds neben der „ersetzenden“ kapitalgedeckten Altersversorgung für „ergänzende“ Versorgungslösungen – und damit einem erweiterten Leistungskatalog – zu öffnen, sind auf viel Verständnis gestoßen; sie müssen aber erst noch Bestandteil der gesetzlichen Rahmenbedingungen werden. Gleiches gilt für die Erweiterung des versorgungsfähigen Personenkreises – z.B. um Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.
2 Wie kann der Pensionsfonds mit der Pensionskasse konkurrieren, insbesondere hinsichtlich der derzeitigen Börsenbaisse?
In diesem Verhältnis steht der Konkurrenzgedanke für mich nicht so sehr im Vordergrund, weil ich ein Verfechter eines durchführungswegneutralen Beratungsansatzes bin. Entscheidend muss doch sein, was der Kunde will. Wenn er davon überzeugt ist, langfristig mit Aktien eine zusätzliche Risikoprämie erzielen zu können, ist er beim Pensionsfonds gut aufgehoben.
3 Wäre eine Entbürokratisierung der Anreize des Pensionsfonds wünschenswert?
Bei der Riester-Rente sollte das schon gelingen und über die Notwendigkeit von Erleichterungen gibt es im Grunde ja auch Konsens. Dies gilt dann aber auch für die anderen Durchführungswege. Beim Pensionsfonds wünsche ich mir, dass er nicht nur die durch die Rentenreform größer gewordene Versorgungslücke schließen hilft, sondern verstärkt das bei Leistungsbezug wegfallende Erwerbseinkommen ersetzt. Weshalb sollte er z.B. nicht 1:1 Pensionsrückstellungen übernehmen können, die Kapitalleistungen vorsehen?
4 Das Heubeck-Gerke-Gutachten schlägt einen niedrigeren PSV-Beitragssatz vor. Stimmen Sie damit überein?
Ein funktionsfähiges Insolvenzsicherungssystem ist ein wichtiges Gut. Es ist daher richtig, im Zuge der Rentenreform dieses Thema generell auf den Prüfstand zu stellen. Beim Pensionsfonds halte ich einen niedrigeren Satz schon für wünschenswert und vertretbar. Der Pensionsfonds steht schließlich unter Versicherungsaufsicht. Das ist präventive Insolvenzsicherung, deren Beitrag zur Konkursvermeidung man gar nicht hoch genug wertschätzen kann.
5 Inwiefern ist eine individuelle Beratung nötig?
Entgeltumwandlung fordert per se Beratungskapazität. Bei der Fondsauswahl sind in erster Linie der Pensionsfonds selbst und die Vermögensverwalter gefordert. Und wenn dann noch Arbeitgeber und -nehmer – sei es auf tariflicher bzw. betrieblicher Ebene – ihre Vorstellungen gemeinsam entwickelt haben, halte ich das für besser, als wenn die Fondsauswahl mehr oder weniger im Beratungsgespräch für die Entgeltumwandlung getroffen wird.
6 Inwiefern ist beim Pensionsfonds ein unabhängiger Anlageausschuss wünschenswert?
Die grundlegenden Entscheidungen – wie die Fondsauswahl – werden doch häufig innerhalb des Pensionsplans getroffen, z.B. bei uns in der Ausgestaltung eines Life-Cycle-Pensionsplans. Ich sehe deshalb nicht so recht den zusätzlichen Nutzen eines unabhängigen Anlageausschusses.
7 Wie lange braucht es wohl, bis das Vermögen der Pensionsfonds dem der Pensionskassen entspricht?
Bis zu dem Zeitpunkt, in dem Pensionsfonds und Pensionskassen eins sind. Aber Spaß bei Seite, auch wenn dieses Szenario gar nicht so abwegig ist: Es kommt auf die Rahmenbedingungen an – von den rechtlichen bis hin zu den wirtschaftlichen.
Beim Pensionsfonds wird viel davon abhängen, inwieweit auf ihn in den nächsten Jahren Pensionsrückstellungen übertragen werden. Da reden wir über ein Potenzial von gegenwärtig 60% der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland.
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