Contractual Trust Arrangements: Neue Regeln, verstärkte Konkurrenz
Veröffentlicht am: 18. Januar 2006
Die BaFin hat sich in einem aktuellen Merkblatt erstmals grundsätzlich zur Genehmigungspflicht von Contractual Trust Arrangements (CTAs) geäußert. Hierdurch werden sowohl für die so genannten „Gruppen-CTAs“ als auch für die so genannten „Konzern-CTAs“ offene Fragen beantwortet. Zudem bekommen CTAs bei der Auslagerung von Pensionsrückstellungen durch das 7. Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes bei mittelständischen Unternehmen verstärkt Konkurrenz durch die Pensionsfonds. Michael Lennert liefert eine Standortbestimmung.
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