Dr. Peter König: Pensionsfonds im Dschungel der Paragraphen
Veröffentlicht am: 06. September 2005
Ein Schwerpunkt der EU-Gesetzgebung der letzten Jahre ist die Liberalisierung und Öffnung der Binnengrenzen in den Bereichen Kapitalmarkt und Dienstleistungen. Auch bei der EU-Direktive 2003/41, der so genannten EU-Pensionsfonds-Direktive, geht es um eine solche Öffnung: Es soll ein Binnenmarkt für Teilfunktionen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) geschaffen werden. Bei Einhaltung bestimmter Mindeststandards sollen externe bAV-Trägervehikel einen „EU-Pass“ als Pensionsfonds erhalten können, mit dem sie grenzüberschreitend tätig werden können. Die EU erwartet sich daraus eine Steigerung der Effizienz und mehr Wettbewerb auf der Produktionsseite der bAV.
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